- Von Lorenz Klein
- 15.01.2018 um 10:24
Mit den Sondierungsergebnissen zeigen sich viele Sozialdemokraten unzufrieden – das trifft beileibe nicht nur auf die Jusos zu, sondern auch auf prominente SPD-Politiker. In den Bereichen Wohnen, Zuwanderung und Integration gehe es so nicht und die Bürgerversicherung fehle ganz, monierte Berlins SPD-Chef und Regierender Bürgermeister, Michael Müller, gegenüber dem Tagesspiegel.
GKV-Verband lehnt Bürgerversicherung nach SPD-Muster ab
„Ist eine Bürgerversicherung sinnvoll für Deutschland?“
Ärzteverbände wehren sich gegen Bürgerversicherung
Dass der Bürgerversicherung keinen Platz im Sondierungspapier eingeräumt wurde, wurmt vor allem den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach – er fordert nun, dass „Einzelbestandteile der Bürgerversicherung“ auch in den künftigen Koalitionsverhandlungen nochmals diskutiert werden sollten. Zwar sei wegen „massivster Widerstände“ hier vorerst nicht der große Durchbruch zu erwarten, sagte Lauterbach dem Tagesspiegel. Doch das bedeute nur, dass die SPD dafür „umso stärker werben und kämpfen“ müsse.
Unterstützung erhält Lauterbach von seiner Parteikollegin, der Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer: „Wir werden auch über die Bürgerversicherung noch einmal sprechen müssen“, sagte sie demnach der Funke-Mediengruppe. „Ich hoffe, dass wir uns diesem Modell noch ein Stück nähern.“
CDU gegen erneute Gespräche über die Bürgerversicherung
Laut Tagesspiegel erteilte CDU-Vize Thomas Strobl solchen Hoffnungen jedoch eine Absage. Grundlegende Dinge, die nicht im Sondierungspapier stünden, kämen auch nicht in einen Koalitionsvertrag, so Strobl. Mit der CDU werde es keine neuerlichen Gespräche über eine Bürgerversicherung geben.
Lauterbach will Betriebsrenten zum Thema machen
Auch die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehört Lauterbach zufolge in den Koalitionsgesprächen noch auf den Tisch. Bereits vor gut zwei Jahren hatte die Linkspartei gefordert, dass von Betriebsrenten nur einmal Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen werden dürften. Wenn solche Abgaben schon in der Ansparphase fällig wurden, könne man sie bei der späteren Auszahlung nicht ein weiteres Mal verlangen, so die damalige Forderung.
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