Bei längerer Krankheit drohen den Betroffenen Gehaltseinbußen. © Prostooleh/Freepik
  • Von Lorenz Klein
  • 16.05.2023 um 14:36
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Für Selbstständige, Freiberufler und privat Krankenversicherte ist eine Krankentagegeldversicherung unverzichtbar. Und auch gesetzlich Versicherte geht das Thema an: Wer länger als sechs Wochen nicht mehr arbeiten kann, bekommt ein Krankengeld von seiner Krankenkasse – muss damit aber Gehaltseinbußen hinnehmen.

Halb Deutschland lag gefühlt im Bett, als in den letzten Wochen des vergangenen Jahres RS-Viren, Rhino- sowie Influenza- und Coronaviren allesamt auf einmal grassierten. Die Folge der Erreger-Welle: Gut jeder zehnte Deutsche war im Dezember erkrankt, wie das Robert Koch-Institut meldete. Die Unternehmen bekamen die personellen Ausfälle deutlich zu spüren. Allein um die Löhne an erkrankte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen weiterzuzahlen, dürften sie im vergangenen Jahr mindestens 87 Milliarden Euro an Lohnfortzahlungen hingeblättert haben – 10 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr, wie eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) ergab.

Denn wer als gesetzlich versicherter Arbeitnehmer erkrankt, hat einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber sein Gehalt ab Krankheitsbeginn für sechs Wochen in voller Höhe fortzahlt. Ist man danach immer noch nicht wieder gesund, sprich nach 42 Tagen, springt die gesetzliche Krankenversicherung mit dem Krankengeld ein. Gezahlt wird es immerhin bis zu 78 Wochen lang, allerdings liegt es in der Regel gut 20 Prozent niedriger als das eigene Nettoeinkommen – und diese Lücke dürfte die meisten Betroffenen durchaus schmerzen.

Nun wird sich vielleicht mancher sagen: Wegen einer Atemwegserkrankung werde ich sicher nicht wochenlang bei der Arbeit fehlen. Was aber viele nicht wissen: Die Sechs-Wochen-Frist bei der Lohnfortzahlung gilt auch, wenn sich in diesem Zeitraum die Gründe für die Arbeitsunfähigkeit ändern. Im Klartext: Wer zunächst an einer Grippe erkrankt und im Anschluss Rückenbeschwerden bekommt oder psychisch erkrankt und somit länger als sechs Wochen am Stück ausfällt, hat ab der siebten Woche keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Schneller im Krankengeldbezug als gedacht

Man kann also schneller im Krankengeldbezug landen als geahnt. Und nun? Um die Geldeinbußen zu mildern oder im Idealfall gänzlich zu schließen, die einem mit dem Wegfall der Lohnfortzahlung ab der siebten Krankheitswoche drohen, gibt es private Krankentagegeldversicherungen. Hier hält sich hartnäckig die Sichtweise, dass der Abschluss für privat Versicherte unverzichtbar ist (weil sie kein Krankengeld beziehen können), während Kassenpatienten ruhigen Gewissens auf eine entsprechende Police verzichten können. So titelt beispielsweise das Verbraucherportal „Finanztip“: „Krankentagegeld: Absicherung für Selbstständige und Gutverdiener“.

Der Versicherungsmakler Sven Hennig hält das gedanklich für ein wenig zu kurz gesprungen: „Wir haben oftmals das Problem, dass den Menschen die Lücke gar nicht bewusst ist.“ Das gelte nicht nur für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, die sehr gut verdienen und mit ihrem monatlichen Bruttogehalt über der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze von 4.987,50 Euro liegen. Denn mehr als 3.386 Euro brutto Krankengeld (knapp 68 Prozent) bekommt man nicht, selbst wenn man normalerweise das doppelte Gehalt verdienen sollte. Nach Abzug der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung verbleibt somit ein maximales Nettokrankentagegeld von gut 3.060 Euro im Monat. Kurzum: Ob das reicht, sollte jeder gutverdienende gesetzlich Krankenversicherte zumindest einmal für sich prüfen.

Bedarf ist nicht abhängig vom System

„Aber auch unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze wird es oftmals kritisch“, findet Hennig, weil der Bezug des Krankengeldes relativ schnell eine finanzielle Lücke auslöse. „Jetzt kann man sagen: Das sind doch nur 200 oder 150 Euro, die jeden Monat fehlen. Wenn aber die eigenen Ausgaben sowieso auf Kante genäht sind und ich sowieso Probleme habe, jeden Monat meine Kosten zu bestreiten, dann habe ich natürlich auch schon mit 150 Euro ein ganz massives Problem“, gibt der Makler zu bedenken.

Und fasst zusammen: „Das private Krankentagegeld wird immer benötigt, wenn der Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden kann. Der Bedarf ist also nicht davon abhängig, in welchem System ich versichert bin.“ Überhaupt ließe sich das ergänzende Krankentagegeld in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Tagessätzen von 5, 10 oder 20 Euro sehr einfach versichern – oftmals sogar einhergehend mit vereinfachten oder gar keinen Gesundheitsfragen. Das mache den Zugangsweg noch mal deutlich einfacher, so Hennig.

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Lorenz

Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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