- Von Jörg Hausknecht
- 20.06.2017 um 18:52
Die ganze Versicherungswelt spricht davon, strategisch wichtige Arbeitsprozesse zu digitalisieren. Die ganze Versicherungswelt? Nein, eine unbeugsame Versicherungssparte verweigert sich in ihrem Kernprozess immer noch der digitalen Welt: Die Krankenversicherung. Nur dass es sich hierbei nicht um einen heldenhaften Kampf der Unbeugsamen handelt, sondern um ein Verschlafen von Vertriebschancen, von positiven betriebswirtschaftlichen Effekten und verbesserter Beratungsqualität.
Die Rede ist von einer durchgängigen Digitalisierung aller Geschäftsprozesse – und der erste und zugleich wichtigste ist der Antragsprozess, insbesondere am sogenannten Point of Sale (POS), also im Gespräch mit dem Kunden.
Während in allen Biometrie-Sparten längst mobile Systeme zur elektronischen Risikoprüfung zum Einsatz kommen – wenngleich noch nicht flächendeckend – führte eine Umfrage der Pfefferminzia-Redaktion unter Deutschlands Krankenversicherungen zu einem ernüchternden Ergebnis: Nur eine einzige, die Hallesche, steht mit ihrer Eigenentwicklung solcherart Prüfsystemen direkt beim Kunden positiv gegenüber. Ansonsten: Fehlanzeige.
Die Schweiz beispielsweise ist da schon sehr viel weiter. Dort werden rund 70 Prozent des nicht-obligatorischen Krankenversicherungs-Marktes von Gesellschaften abgedeckt, die sich in jüngerer Zeit für die Digitalisierung des Antragsprozesses und somit für den Einsatz eines Risikoprüf-Systems entschieden haben.
Kostenvermeidung – das Argument der Krankenversicherer zieht nicht
Ernüchternd ist dieses Ergebnis deshalb, weil in der Krankenversicherung und vor allem in der Kranken-Zusatzversicherung eine Risikoprüfung am POS besonders sinnvoll ist. Schon beim Beratungsgespräch kann festgestellt werden, ob und gegebenenfalls zu welchen Konditionen ein Versicherungssuchender versicherbar ist. Dies zeigt auch das Beispiel der Bayerischen, die für ihre Krankenzusatzversicherung ein solches System am Point of Sale einsetzt.
Bei qualitativ hochwertigen Prüfsystemen bleibt häufig der Umweg über den Bericht des jeweiligen behandelnden Arztes erspart. Die qualitative Beurteilung der ärztlichen Fragebögen sei an dieser Stelle einmal ausgeklammert. Dagegen gehören Kundenrückfragen aufgrund unvollständig ausgefüllter Gesundheitsfragebögen bei den sogenannten Trias-Systemen komplett der Vergangenheit an. Ist der Antragsteller versicherbar und vom Angebot überzeugt, kann der Kunde also sofort unterschreiben – ohne sich noch versucht zu fühlen, nach Konkurrenzangeboten Ausschau zu halten.
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