- Von Oliver Lepold
- 30.05.2018 um 16:45
E-Health steht für „Electronic Health“, zu deutsch bedeutet das soviel wie digitale Gesundheit, und ist eine Sammelbezeichnung für den Einsatz von digitalen Technologien im Gesundheitswesen. Dies umfasst die elektronische Abwicklung von Kommunikation und Information und die Erfassung von Daten zur medizinischen Versorgung, der Dokumentation und Verwaltung. Auch künstliche Intelligenz über die Wissenserweiterung durch digitale Datenerfassung, -bearbeitung und -anlayse im Gesundheitswesen spielt hier eine wesentliche Rolle.
Auf der Ebene der Versicherten bieten bereits zahlreiche E-Health-Angebote Apps, web-basierte Informationsportale für Patienten, Mess- und Assistenzsysteme oder digitale Fitnesstools. Auf der Ebene von Ärzten, Krankenhäusern oder Versicherungen sind Angebote aus der Telemedizin, wie zum Beispiel die Fernüberwachung von Vitalwerten der Patienten, zu nennen.
Gesetz fördert digitalen Fortschritt im Gesundheitswesen
Um die beiden Ebenen sinnvoll zu vernetzen, müssen einerseits digitale Kommunikationswege für den Informationsfluss zwischen Versicherten/Patienten, Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen geschaffen und der Datenschutz sowie die Datensicherheit gewährleistet werden. Die Bundesregierung hat hierzu Ende 2015 ein eigenes E-Health-Gesetz verabschiedet. Ziel ist dabei, die Chancen der Digitalisierung für die Gesundheitsversorgung zu nutzen, die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern und die Rolle der Patienten zu stärken.
Das Potenzial ist enorm. Die Studie „Effizienzpotenziale durch E-Health“ der Strategieberatung PwC Strategy& hat ergeben, dass sich durch den konsequenten Einsatz von E-Health-Lösungen im deutschen Gesundheitswesen rund 39 Milliarden Euro einsparen lassen. Dazu muss allerdings, etwa von den Krankenhäusern, zunächst einmal kräftig investiert werden. Eine umfangreiche Digitalisierung der medizinischen Versorgung spart aber am Ende nicht nur Kosten, sondern kann auch die Qualität der Versorgung verbessern, etwa bei der Kommunikation zwischen Ärzten verschiedener Fachgruppen oder Versorgungsbereiche.
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) beziehungsweise -akte (eGA) und die durch das E-Health-Gesetz für 2019 angekündigten Anwendungen elektonische Patientenakte (ePA) und elektonisches Patientenfach (ePF) zielen darauf ab. Sie sollen lebenslang alle Daten eines Patienten erfassen. Dazu werden sämtliche medizinische Daten zusammengeführt und durch Angaben und Einträge des Patienten selbst ergänzt.
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