Ein Schönheitschirurg zeigt ein Brustimplantat: Die vom PIP-Skandal betroffenen Frauen litten teils unter Schmerzen und Entzündungen und mussten sich die mangelhaften Implantate wieder entfernen lassen. © picture alliance/Ralf Hirschberger/dpa
  • Von Hannah Dudeck
  • 12.06.2020 um 11:09
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Im Brustimplantate-Skandal ist eine deutsche Betroffene mit ihrer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gescheitert. Die Allianz als Versicherer des Herstellers der mangelhaften Implantate muss dank einer Vertragsklausel keinen Schadenersatz leisten. Der Fall geht nun zurück ans Oberlandesgericht Frankfurt.

Die Versicherung des französischen Unternehmens Poly Implant Prothèse SA (PIP) muss einer vom Brustimplantate-Skandal betroffenen Deutschen keinen Schadenersatz zahlen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Rechtssache C-581/18.). Die Frau hatte vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main geklagt.

Die Allianz-Vorgängerorganisation AGF war Produkthaftpflichtversicherer von PIP. Der Versicherer des Herstellers berief sich jedoch auf eine Klausel im Vertrag, wonach der Versicherungsschutz nur Schäden in Frankreich abdeckt.

Das Frankfurter Gericht ließ nun durch den EuGH klären, ob diese Klausel gegen das in der EU geltende Diskriminierungsverbot auf Grundlage der Staatsangehörigkeit verstößt. Die höchsten EU-Richter entschieden, dass „die Haftpflichtversicherung der Hersteller von Medizinprodukten für Schäden im Zusammenhang mit diesen Produkten durch das Unionsrecht nach dessen gegenwärtigen Stand nicht geregelt ist“, wie es in einer Mitteilung des Gerichts heißt.

Damit sei es Sache der Staaten, Haftpflichtversicherungen für Medizinprodukte zu verlangen – auch wenn diese aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat stammen. Das Diskriminierungsverbot könne in diesem Fall nicht geltend gemacht werden. Der Fall geht nun zurück an das Frankfurter Gericht.

Im Jahr 2010 war herausgekommen, dass PIP bei der Herstellung von Brustimplantaten jahrelang billiges und potenziell gesundheitsschädliches Industriesilikon verwendet hatte. Nach Medieninformationen sollen 400.000 Frauen solche mangelhaften Implantate nach Krebserkrankungen oder bei Brustvergrößerungen bekommen haben.

5.000 Frauen in Deutschland betroffen

In Deutschland sind etwa 5.000 Frauen betroffen. Mit ihren Klagen sind die meisten laut tagesschau.de aber gescheitert. Es seien nur noch wenige Verfahren bei Gericht anhängig. Auch gegen den TÜV Rheinland, der die Implantate europaweit zertifiziert hatte, konnten Betroffene keine Ansprüche geltend machen. Der Bundesgerichtshof urteilte, der Prüfdienst habe keine Pflichten verletzt.

Den Hersteller PIP gibt es seit 2011 nicht mehr. Gründer Jean-Claude Mas wurde im Jahr 2016 zu vier Jahren Haft sowie einer Geldstrafe verurteilt. Er starb im vergangenen April.

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Hannah Dudeck

Hannah Dudeck arbeitete von April bis Juni 2020 als freie Redakteurin für Pfefferminzia.

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