- Von Redaktion
- 13.08.2019 um 12:38
Nach 78 Wochen geht es an die Existenz
Selbst wenn die Krankenkasse ohne Murren bis zum Ende zahlt – spätestens nach 78 Wochen ist Schluss. Betroffenen, die keine private Berufsunfähigkeitsversicherung haben, bleibt nun noch die Möglichkeit, Arbeitslosengeld zu beantragen. Je nach Alter kann hier ein Anspruch von bis zu zwei Jahren bestehen.
Doch beim Sozialverband erleben wir es regelmäßig, dass die in sozialrechtlichen Fragen meist unbedarften Betroffenen von der Agentur für Arbeit einfach weggeschickt werden. Wer nicht arbeiten kann, bekomme auch kein Arbeitslosengeld – so einfach ist das.
Wer jetzt nicht hart bleibt, landet mitunter beim Jobcenter. Hier wartet eine unangenehme Bedürftigkeitsprüfung auf die Antragsteller, inklusive deren Ehe- oder Lebenspartnern. Das kann bedeuten, dass eine Lebensversicherung aufgelöst werden muss – nur um zum nächsten Monat die Miete zahlen zu können.
Letzte Station: Erwerbsminderungsrente
Schon auf dem Weg hierher denken viele ernsthaft Kranke über die Frührente nach. Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es nicht mehr. Wer nicht mehr als Ingenieur, aber noch als Bürohilfe arbeiten kann, geht bei der Deutschen Rentenversicherung also leer aus. Und selbst wer die strenge Gesundheitsprüfung übersteht und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, ist nicht zu beneiden: Bürgerinnen und Bürger, die 2017 erstmalig eine volle Erwerbsminderungsrente bezogen haben, bekamen durchschnittlich 716 Euro im Monat.
Wer in Deutschland ernsthaft krank wird, bekommt auch schnell ein finanzielles Problem.
Über den Autoren
Nach dem Studium der Geschichte arbeitete Christian Schultz zunächst als Versicherungsmakler für die A.S.I Wirtschaftsberatung. Es folgten Zwischenstationen beim Hörfunk und der Agentur für Arbeit. Seit dem Jahr 2011 ist er als Referent für Sozialpolitik beim SoVD in Schleswig-Holstein beschäftigt.
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