- Von Jens Lehmann
- 17.01.2024 um 14:35
Ganz oben auf der Wunschliste werdender Eltern steht oft der bestmögliche Krankenversicherung für das Neugeborene. Während der Gesetzgeber die Basisleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festgeschrieben hat, beinhaltet eine private Krankenvollversicherung (PKV) je nach Tarif teils weit darüber hinausgehende Gesundheitsleistungen für Kinder.
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Zu diesen Gesundheitsleistungen zählen in der privaten Krankenversicherung (PKV) etwa
- Extras bei stationärem Krankenhausaufenthalt,
- freie Arztwahl,
- Hilfe durch Spezialisten im Fall einer ernsten Erkrankung oder
- die Kostenübernahme bei kieferorthopädischen Behandlungen für Kinder über das ausschließlich medizinische Maß hinaus.
„Im Unterschied zur GKV bieten private Krankenversicherer eine Leistungsgarantie“, nennt Christian Fischer, Bereichsleiter Produktentwicklung bei der Halleschen, einen zentralen Vorteil der PKV. „Was im Vertrag steht, zählt unverrückbar zum Leistungsumfang und kann nicht je nach Kassenlage verändert werden.“ Dieser garantierte Versicherungsschutz gelte gleichermaßen für Neugeborene und Kinder sowie Erwachsene.
Eltern können Neugeborene zusätzlich privat krankenversichern
Doch nicht jedes Neugeborene und Kind kommt automatisch in den Genuss solcher PKV-Garantien. Sind beide Eltern des Kindes gesetzlich krankenversichert, läuft das Baby üblicherweise in der beitragsfreien Familienversicherung der GKV mit. „In dem Fall können Eltern den Gesundheitsschutz für ihren Nachwuchs punktuell mit einer privaten Krankenzusatzversicherung aufbessern“, sagt Experte Fischer.
Alternativ bleibe aber auch die Option, das Kind gegen einen monatlichen Beitrag zusätzlich privat krankenversichern. Dadurch verbessert sich die Gesundheitsversorgung für das Neugeborene. „Davor steht jedoch eine Gesundheitsprüfung. Bestehen Vorerkrankungen, kann dies zu einem höheren Beitrag zur Versicherung, zu Leistungsausschlüssen oder der kompletten Ablehnung führen.“
Ist der hauptverdienende Elternteil des Kindes seit mindestens drei Monaten in der PKV, führt der Weg fürs Baby in die private Krankenversicherung. Liegt das Einkommen zudem oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von aktuell 69.300 Euro (2023 waren es noch 66.600 Euro), wird für das Kind ein eigener Beitrag zur Versicherung fällig.
Wenn nicht, kommt die Familienversicherung (GKV) ohne Zusatzkosten in Betracht. Wenn beide Eltern privat abgesichert sind, besteht die Möglichkeit der Kindernachversicherung in der PKV der Eltern beziehungsweise des privat versicherten Elternteils, und das Baby wird ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit in die private Krankenversicherung aufgenommen.
„Selbst falls Vorerkrankungen bestehen, führt dies weder zu Risikozuschlägen noch zu Leistungsausschlüssen oder gar zur Ablehnung bei der Versicherung“, erklärt Michael Geske, Maklerreferent und Key-Account-Manager bei der Inter Versicherungsgruppe. Das Neugeborene wird bedingungslos und selbst bei schwersten Erkrankungen oder Behinderungen in die PKV aufgenommen.
Vorteil Kindernachversicherung
Voraussetzung für diese erleichterte Aufnahme in die PKV ist allerdings, dass die Eltern das Neugeborene innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt bei ihrer PKV anmelden und auch selbst schon mindestens drei Monate privat versichert sind. „Schon wegen dieser Fristen macht es durchaus Sinn, sich bereits vor der Geburt um die Anmeldung bei der Versicherung zu kümmern“, rät Geske. Denn in den ersten Lebensmonaten müssten die Eltern sehr viel regeln. In der Euphorie über das Baby und all dem mit dem Nachwuchs verbundenen Papierkram bestehe die Gefahr, dass die Eltern die knappe Frist für das Stellen des PKV-Aufnahmeantrags ganz einfach verschwitzen.
Das ist verständlich, aber hochriskant. Denn innerhalb der ersten fünf Lebenswochen durchläuft das Baby bereits drei Neugeborenenuntersuchungen von U1 bis U3. Es wird buchstäblich auf Herz und Nieren geprüft. Schon hier können für den privaten Versicherungsschutz relevante Vorerkrankungen diagnostiziert werden, beispielsweise eine Hüftfehlstellung, Allergien, Hörschäden oder verlangsamte oder fehlende Reflexe.
Verpassen Eltern dann auch noch den Zwei-Monats-Stichtag für die Kindernachversicherung, verlangen die privaten Krankenversicherer einen Gesundheitscheck – mit dem Risiko von Beitragszuschlägen oder Leistungsausschlüssen im Rahmen der Versicherung.
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