- Von Jens Lehmann
- 17.01.2024 um 14:35
Der Faktor Zeit ist bei Krankenversicherung für Neugeborene entscheidend
Makler sollten ihren Kunden all das ersparen. Fischer: „Idealerweise beraten Vermittler die Eltern frühzeitig darüber, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Fristen einzuhalten sind, damit das Neugeborene privat krankenversichert werden kann.“ Die Zeit spielt bei dieser Beratung nicht nur wegen der Zwei-Monats-Frist für die Kindernachversicherung eine wichtige Rolle. Auch für den konkreten Krankenversicherungsschutz des Kindes ist der Faktor Zeit von Bedeutung. „Denn grundsätzlich erhält das Neugeborene den PKV-Schutz, den die Eltern für sich selbst mit dem Versicherer vereinbart haben“, sagt der Experte von der Halleschen.
Freie Arztwahl, Kostenübernahme für kieferorthopädische Behandlungen, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer – all das gibt es für den Nachwuchs nur, wenn dies mindestens drei Monate vor Geburt auch im PKV-Vertrag der Eltern steht. „Natürlich können Eltern des Neugeborenen über den eigenen Gesundheitsschutz hinausgehende Leistungen fürs Kind abschließen.“ Doch wer mehr für den Nachwuchs wolle als für sich selbst, müsse den Weg über eine Gesundheitsprüfung bei der privaten Krankenversicherung gehen – mit allen daraus resultierenden Risiken für die Versicherung.
Krankenversicherung für Neugeborene bietet Cross-Selling-Potenzial für Vermittler
Sicherheitshalber können Eltern ihr Neugeborenes zunächst über die Kindernachversicherung bei ihrer PKV anmelden. Der Gesundheitsschutz ist dem Kind dann nicht mehr zu nehmen. Im zweiten Schritt besteht die Möglichkeit, das Leistungsspektrum der Versicherung auszubauen. Die dafür erforderliche Gesundheitsprüfung hat dann allenfalls Auswirkungen auf die zusätzlich gewünschten Leistungen.
„Optimal ist es natürlich, wenn schon die Eltern mit einem guten PKV-Vertrag ausgestattet sind und ihre umfassenden Leistungen der Versicherung per Kindernachversicherung an das Baby weitergeben können“, so Inter-Experte Geske. „Darauf sollten Makler werdende Eltern im Beratungsgespräch unbedingt hinweisen und gegebenenfalls deren bestehenden PKV-Schutz frühzeitig noch vor der Geburt des Kindes auf ein höheres Niveau bringen.“ So erhalten nicht nur die Eltern, sondern später auch das Neugeborene eine bessere Gesundheitsversorgung.
Ähnlich sollten Eltern verfahren, die in der GKV sind. Steigt mindestens ein Elternteil noch vor der Geburt des Babys auf die private Krankenversicherung um, kommt auch das Kind quasi automatisch per Nachversicherung und ohne Gesundheitsprüfung in den Genuss eines besseren Gesundheitsschutzes. „Auch hier lohnt sich deshalb eine frühzeitige Beratung“, so Geske. „Gleichzeitig bietet der Krankenversicherungsschutz fürs Kind echtes Cross-Selling-Potenzial.“ Denn ein umfassender Gesundheitsschutz habe für werdende Eltern und generell für jede Familie absolute Priorität. „Wenn Vermittler eine optimale PKV-Lösung fürs Neugeborene erarbeiten, stärkt das die Beziehung zu den Kunden.“
Welchen PkV-Schutz brauchen Neugeborene?
Bei der Planung des bestmöglichen Gesundheitsschutzes fürs Baby ist es sehr wichtig, dass Vermittler die speziellen Bedürfnisse von Neugeborenen und Kindern im Allgemeinen berücksichtigen. Während beispielsweise kieferorthopädische Leistungen für Erwachsene kaum eine Rolle spielen, tragen schon rund 40 Prozent der Acht- bis Neunjährigen eine Zahnspange. Im Teenager-Alter steigt der Anteil auf mehr als die Hälfte. Geske: „Hier kann die private Krankenversicherung deutlich mehr Leistungen bieten als die GKV.“ Insbesondere, wenn die GKV in den KIG-Stufen 1 und 2 noch keine Kostenübernahme vorsieht.
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