- Von Jens Lehmann
- 17.01.2024 um 14:35
Zu den wichtigen „Verkäufern“ des PKV-Schutzes für Kinder zählen neben umfassenden kieferorthopädischen Leistungen zudem eine gute stationäre Versorgung im Krankenhaus und die freie Arztwahl inklusive der Behandlung der Kinder durch Spezialisten. „Denn für Leistungen, die über den Vorgaben der GKV liegen, müssen gesetzlich Versicherte oftmals draufzahlen. PKV-Tarife gehen hier in aller Regel über das GKV-Niveau hinaus“, so Geske.
In ein gutes PKV-Paket gehöre zudem die 100-prozentige Kostenübernahme für die ambulante und stationäre Psychotherapie. Auch die Zahl der Therapeutensitzungen sollte nicht begrenzt sein. Denn nicht erst seit der Corona-Pandemie nehmen psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen dramatisch zu.
Darüber hinaus ist es sinnvoll, mit der PKV die Übernahme für Material- und Laborkosten sowie Aufwendungen für Heilmittel wie logopädische, orthopädische, ergo- und physiotherapeutische Leistungen zu vereinbaren. Ist der Versicherungsschutz für Kinder in diesen Bereichen zu schwach oder zu verklausuliert, kommt dies den Eltern im schlimmsten Fall sehr teuer zu stehen.
„Ganz generell geht es bei der PKV fürs Kind nicht in erster Linie um die Absicherung kleinerer Wehwehchen, sondern um eine optimale medizinische Versorgung in ernsteren oder besonders teuren Fällen“, sagt Experte Geske. „Zum psychischen Stress durch eine Erkrankung des Kindes brauchen Eltern nicht auch noch finanziellen Druck. Den muss die PKV ihnen nehmen.“
Keine Altersrückstellungen
Die Beitragshöhe zur Versicherung ist in der Regel kein Argument gegen die Privatabsicherung des Nachwuchses. Denn die PKV-Angebote richten sich vornehmlich an Familien mit höherem Einkommen, Beamte und Selbstständige. Die PKV-Beiträge für Neugeborene und Kinder sind steuerlich absetzbar; bei Beamten schießt die Beihilfe einen Großteil der Prämie zu. Überdies fällt der PKV-Beitrag für Kinder meist deutlich geringer aus als für Erwachsene. Denn beim Nachwuchs entfallen die sonst notwendigen Altersrückstellungen, weil die Versicherer bei ihrer Kalkulation nur das geringere Gesundheitsrisiko bis zum 17. Lebensjahr berücksichtigen müssen.
Eltern sollten den Gesundheitsschutz fürs Kind aber ohnehin nicht von der Beitrags-, sondern von der Leistungsseite her planen. Fischer: „Wenn das Kind kerngesund ist, mag es ja verlockend sein, an der Gesundheitsabsicherung und der Versicherung zu sparen. Aber ein frühzeitiger und umfassender Kinder-Krankenversicherungsschutz ist Gold wert, falls es doch einmal anders kommt, als es sich die Eltern für ihr Kind wünschen.“
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