- Von Lorenz Klein
- 15.10.2018 um 10:42
Die Einsicht in die eigene Krankenakte sei bis auf ganz wenige Einzelfälle ein verbrieftes Recht, stellt Makler Sven Hennig in seinem Blog klar. Trotzdem ist deren Beschaffung für den Patienten nicht immer einfach. Aber warum lohnt sich der Aufwand überhaupt?
Eigentlich müsse es gesetzlich versicherten Patienten zunächst nicht interessieren, so Hennig, wenn sich beispielsweise harmlose Rückenbeschwerden in der Krankenakte überraschenderweise als Bandscheibenvorfall herausstellen – schließlich erfolgt die Abrechnung des Arztes direkt mit der Kasse, ohne dass der Versicherte eine Rechnung zu Gesicht bekommt.
„Großer Aufschrei um nichts“
Für wen eignen sich BU-Tarife ohne Gesundheitsfragen?
Trotzdem kann es für den Patienten wichtig sein, zu erfahren, dass sich womöglich in der Krankenakte Diagnosen finden, welche ihm so nicht bekannt waren. Das sei zum Beispiel relevant, wenn der Versicherer später in einem Leistungsfall der Kranken(zusatz)- oder Berufsunfähigkeitsversicherung nachforsche, berichtet Hennig.
„Wollen Sie dann anfangen zu diskutieren und mit dem Arzt (der dann vielleicht schon an einen Nachfolger übergeben hat) zu verhandeln, was, warum und wie in Ihrer Akte steht?“, gibt der Makler zu bedenken. „Sicher nicht, zumal das Kind dann meist in den Brunnen gefallen ist.“
Gleichwohl gebe es einige, insbesondere psychische Erkrankungen, wonach eine Herausgabe der Akte problematisch sei. Dieses bedürfe aber ganz speziellen Gründen und muss medizinisch begründbar sein, betont der Experte. Und weiter: Selbst dann sei eine Herausgabe an einen anderen Arzt durchaus denkbar und auch hier bestehe ein entsprechender Anspruch des Patienten.
Was tun, wenn der Arzt auf eine Direktanfrage der Versicherung pocht?
Sollte der Arzt oder das Krankenhaus auf eine Anfrage der Versicherung bestehen – denn einige Ärzte versprechen sich dadurch ein Honorar, wie Hennig anmerkt – oder gar andere Auskünfte komplett verweigern, empfiehlt er dieses Vorgehen:
„Erklären Sie freundlich aber bestimmt den Hintergrund. Sie möchten die Krankenakte für sich, ebenso möchten Sie nicht vorab Daten an die Versicherung geben, um sich die Möglichkeit der anonymen Voranfrage nicht zu verbauen.“
Nicht mit Entlassungsbericht zufrieden geben
Im Umgang mit Krankenhäusern weist Hennig außerdem darauf hin, dass diese dem Patienten oft nur einen Entlassungsbericht aushändigten. Hier sollte man auf eine Kopie der kompletten Krankenakte bestehen. „Nicht weil ich dem Arzt im Bericht nicht glaube“, schreibt Hennig, sondern, weil eine Aussage/Kopie von Tageswerten aus dem Labor nun einmal aussagekräftiger seien, als „ein Satz im Entlassungsbericht à la ,Der Laborwert ging über den Aufenthalt auf den Normalwert zurück‘“.
Mit diesen Kosten muss der Patient rechnen
Die Kosten für die Kopien der Aktie sind von dem Patienten zu tragen – Kosten für das Anfertigen der Kopien oder weitergehende Kosten jedoch nicht, betont Hennig. Zudem sollten die Kosten angemessen sein. Die Gebührenordnung nenne dabei Kopierkosten von 0,17 Euro pro Seite. Er persönlich halte sogar 30 Cent für durchaus noch „im Rahmen“. Vielmehr sollte es aber nicht sein.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren