Mit den Diagnosen "Morphinismus" und "degenerative psychopathische Constitution" lässt sich Rudolf Ditzen alias Hans Fallada am 5. Januar 1921 in die Provinzialheilanstalt Stralsund einweisen. Es gibt eine Reihe von gesetzlichen Grundlagen, welche ein Auskunftsrecht des Patienten regeln, weiß Makler Sven Hennig heute zu berichten. © dpa/picture alliance
  • Von Lorenz Klein
  • 15.10.2018 um 10:42
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:50 Min

Wer eine Versicherung mit Gesundheitsfragen abschließen möchte, beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sollte vorher eine Kopie seiner Krankenakte beim Arzt oder beim Krankenhaus beantragen. Denn diese hilft, eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung zu vermeiden. Was es dabei zu beachten gilt, erklärt Versicherungsmakler Sven Hennig in seinem Blog.

Die Einsicht in die eigene Krankenakte sei bis auf ganz wenige Einzelfälle ein verbrieftes Recht, stellt Makler Sven Hennig in seinem Blog klar. Trotzdem ist deren Beschaffung für den Patienten nicht immer einfach. Aber warum lohnt sich der Aufwand überhaupt?

Eigentlich müsse es gesetzlich versicherten Patienten zunächst nicht interessieren, so Hennig, wenn sich beispielsweise harmlose Rückenbeschwerden in der Krankenakte überraschenderweise als Bandscheibenvorfall herausstellen – schließlich erfolgt die Abrechnung des Arztes direkt mit der Kasse, ohne dass der Versicherte eine Rechnung zu Gesicht bekommt.

Mehr zum ThemaMehr zum Thema

Trotzdem kann es für den Patienten wichtig sein, zu erfahren, dass sich womöglich in der Krankenakte Diagnosen finden, welche ihm so nicht bekannt waren. Das sei zum Beispiel relevant, wenn der Versicherer später in einem Leistungsfall der Kranken(zusatz)- oder Berufsunfähigkeitsversicherung nachforsche, berichtet Hennig.

„Wollen Sie dann anfangen zu diskutieren und mit dem Arzt (der dann vielleicht schon an einen Nachfolger übergeben hat) zu verhandeln, was, warum und wie in Ihrer Akte steht?“, gibt der Makler zu bedenken. „Sicher nicht, zumal das Kind dann meist in den Brunnen gefallen ist.“

Gleichwohl gebe es einige, insbesondere psychische Erkrankungen, wonach eine Herausgabe der Akte problematisch sei. Dieses bedürfe aber ganz speziellen Gründen und muss medizinisch begründbar sein, betont der Experte. Und weiter: Selbst dann sei eine Herausgabe an einen anderen Arzt durchaus denkbar und auch hier bestehe ein entsprechender Anspruch des Patienten.

Was tun, wenn der Arzt auf eine Direktanfrage der Versicherung pocht?

Sollte der Arzt oder das Krankenhaus auf eine Anfrage der Versicherung bestehen – denn einige Ärzte versprechen sich dadurch ein Honorar, wie Hennig anmerkt – oder gar andere Auskünfte komplett verweigern, empfiehlt er dieses Vorgehen:

„Erklären Sie freundlich aber bestimmt den Hintergrund. Sie möchten die Krankenakte für sich, ebenso möchten Sie nicht vorab Daten an die Versicherung geben, um sich die Möglichkeit der anonymen Voranfrage nicht zu verbauen.“

Nicht mit Entlassungsbericht zufrieden geben

Im Umgang mit Krankenhäusern weist Hennig außerdem darauf hin, dass diese dem Patienten oft nur einen Entlassungsbericht aushändigten. Hier sollte man auf eine Kopie der kompletten Krankenakte bestehen. „Nicht weil ich dem Arzt im Bericht nicht glaube“, schreibt Hennig, sondern, weil eine Aussage/Kopie von Tageswerten aus dem Labor nun einmal aussagekräftiger seien, als „ein Satz im Entlassungsbericht à la ,Der Laborwert ging über den Aufenthalt auf den Normalwert zurück‘“.

Mit diesen Kosten muss der Patient rechnen

Die Kosten für die Kopien der Aktie sind von dem Patienten zu tragen – Kosten für das Anfertigen der Kopien oder weitergehende Kosten jedoch nicht, betont Hennig. Zudem sollten die Kosten angemessen sein. Die Gebührenordnung nenne dabei Kopierkosten von 0,17 Euro pro Seite. Er persönlich halte sogar 30 Cent für durchaus noch „im Rahmen“. Vielmehr sollte es aber nicht sein.

autorAutor
Lorenz

Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Zuletzt hinzugefügt
„Ich stelle eine echte Verbindung zu meinen Kunden her“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Ich stelle eine echte Verbindung zu meinen Kunden her“

„Mein Schweinehund ist einfach ein bisschen kleiner“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Mein Schweinehund ist einfach ein bisschen kleiner“

Skip to content