- Von Andreas Harms
- 18.03.2025 um 17:39
Kaum hat der deutsche Bundestag die Sondervermögen für Verteidigung und Infrastruktur beschlossen, fordern Verbände Geld aus dem Topf. Genaugenommen machen sich der AOK-Bundesverband und der Sozialverband VDK dafür stark, dass der Bund die geplante Krankenhausreform aus eben diesen Sondervermögen bezahlt.
Hintergrund: Der Bundestag hat dem Vorschlag, das Grundgesetz zu ändern, mit der dafür nötigen Zweidrittelmehrheit zugestimmt (Es geht nun weiter in den Bundestag). Demnach sollen Ausgaben für Verteidigung und „bestimmte sicherheitspolitische Ausgaben ab einer bestimmten Höhe“ nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet werden.
Ferner soll das Grundgesetz künftig ein Sondermögen in Höhe von einer halben Billion Euro „für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“ ermöglichen. Auch diese Schulden fallen nicht unter die Schuldenregel.

Sozialverband VDK will gegen Krankenhausreform klagen
Krankenkassen schimpfen über geplante Finanzierung der Krankenhausreform
Für die erwähnten Verbände ist klar: Krankenhaus = Infrastruktur, und damit muss die 50 Milliarden Euro teure Reform auch aus dem Sondervermögen zu bezahlen sein. Bisher sah der Plan vor, dass je eine Hälfte Bund und Länder tragen sollten. Und der Bund wollte seinen Teil auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), also auf die Beitragszahler abwälzen (wir berichteten mehrmals, zum Beispiel hier).
So zeigt sich AOK-Bundesverbandschefin Carola Reimann sehr erfreut und sagt: „Gerade im Hinblick auf unsere veraltete Krankenhauslandschaft war es höchste Zeit, die Fesseln der Schuldenbremse zu lösen. Mit dem geplante Sondervermögen Infrastruktur gibt es jetzt die Möglichkeit, den Transformationsfonds zur Modernisierung der deutschen Kliniken aus Steuern zu finanzieren.“
„Gesamtgesellschaftliche Aufgabe“
In ihren Augen wäre das dann „ordnungspolitisch korrekt“ finanziert. Den ursprünglichen Plan hingegen hält sie für verfassungswidrig.
Krankenhäuser gehören für Reimann eindeutig zur Infrastruktur und entsprechen damit dem Gedanken der Sondervermögen. „Wie wichtig krisenresiliente Krankenhausstrukturen sind, hat nicht zuletzt die Corona-Pandemie gezeigt. Zudem müssen wir unsere Krankenhäuser auch für die sicherheitspolitischen Herausforderungen der Zukunft wappnen“, so die Bundesverbandschefin.
In die ähnliche Kerbe haut auch VDK-Präsidentin Verena Bentele: „Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur sind auch Investitionen in die deutsche Wirtschaft und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“
Und damit ist es eben kein Fall für eine reine GKV-Ausgabe. Bentele weiter: „Werden 25 Milliarden Euro aus der gesetzlichen Krankenversicherung entnommen, treibt dies die Beiträge weiter in die Höhe. Wird das Geld aus dem Sondervermögen entnommen, würde dies dafür sorgen, die Kosten der Krankenhausreform gerechter zu verteilen.“
Allerdings haben sowohl Reimann als auch Bentele bestimmte weitere Ansprüche. So warnt Erstere davor, zusätzliches Geld mit der Gießkanne zu verteilen. Es soll „gezielt in bedarfsnotwendige Kliniken fließen, die eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten und zukunftsfähige Arbeitsplätze für Pflegefachkräfte und medizinisches Personal gewährleisten“.
Bentele wiederum pocht darauf, dass Sozialleistungen nicht gekürzt werden. Sparen also die Länder ihren Anteil von 25 Milliarden Euro, sollen sie ihn eben dafür nutzen, „den Sozialstaat für die Zukunft zu stärken“.

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