- Von Redaktion
- 03.11.2014 um 11:27
Ein 50-Jähriger Versicherungsfachmann ist vom Amtsgericht Norderstedt zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Mit dem Ziel, Geld von seiner Unfallversicherung zu kassieren, hatte er sich absichtlich mit einer Kreissäge Daumen und Zeigefinger abgesägt (wir berichteten).
Gegenüber der Versicherung behauptete der Angeklagte, er habe seinen Hund vor der laufenden Kreissäge in seinem Hobbykeller retten wollen. Dabei sei er über ihn gestolpert und selbst in die Kreissäge gefallen.
Ein medizinisches Gutachten ergab jedoch, dass es für die Art des Unfalls ungewöhnlich sei, dass andere Teile der Hand nicht verletzt wurden. Auch wunderte sich das Gericht darüber, dass der Angeklagte zum Unfallzeitpunkt gleich vier Unfallpolicen in Höhe von bis zu 1,4 Millionen Euro besaß. Diese sollen zudem speziell auf Schäden an Fingern zugeschnitten gewesen sein.
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