- Von Oliver Lepold
- 07.05.2018 um 10:45
Tarifwechsel innerhalb der PKV
Die Wechselbewegungen zwischen PKV und GKV sind seit Jahren rückläufig, aber nahezu ausgeglichen. 2016 wechselten 130.000 Menschen von der PKV in die GKV und 129.000 in die andere Richtung. Wenn eine Rückkehr in die GKV nicht infrage kommt, weil keine der oben genannten Bedingungen erfüllt ist, muss der Versicherte in der PKV verbleiben. Dort kann er aber seinen Beitrag über einen Tarifwechsel senken.
„Gerade wenn man schon viele Jahre in einem Tarif ist, ergibt sich häufig die Möglichkeit für nahezu gleiche oder nur geringfügig schlechtere Leistungen weniger Prämie zu zahlen“, weiß Schmahl und hat noch einen weiteren, wenig bekannten Tipp: „Wer Risikozuschläge in seinem Vertrag hat und in der glücklichen Lage ist, dass sich seine Gesundheit stark verbessert hat, kann deren Streichung beantragen.“ Auch das führt zu günstigeren Beiträgen. Für die Überprüfung ist allerdings ein aktueller Arztbericht notwendig.
PKV-Notlagentarif ist schlechteste Lösung
Im äußersten Notfall kann auch ein Selbstbehalt vereinbart oder erhöht werden, um den monatlichen Beitrag zu senken. Bei einer ernsthaften Erkrankung, kann dann die Selbstbeteiligung jedoch rasch zu einer existenziellen finanziellen Belastung werden.
Versicherte, die ihre PKV-Beiträge nicht mehr bezahlen können, landen nach einem Mahnverfahren in einem Notlagentarif, der sie bei Arztbesuchen faktisch deutlich schlechter dastehen lässt als GKV-Versicherte. Derzeit betrifft dies laut PKV-Verband rund 111.000 Menschen. Bevor es dazu kommt, sollten PKV-Versicherte unbedingt alle anderen hier geschilderten Möglichkeiten prüfen.
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