- Von Redaktion
- 31.08.2018 um 10:56
Dennoch ging die Diskussion immer weiter. Nun sollte spätesten die IDD für Klarheit gesorgt haben, in der in Artikel 19 geregelt ist:
(1) Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass rechtzeitig vor Abschluss eines Versicherungsvertrags der Versicherungsvermittler dem Kunden zumindest Folgendes mitteilt: …
- e) ob er im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag
- i) auf Basis einer Gebühr arbeitet, die Vergütung also direkt vom Kunden bezahlt wird,
- ii) auf Basis einer Provision die Vergütung also in der Versicherungsprämie enthalten ist.
iii) auf Basis einer anderen Art von Vergütung arbeitet, einschließlich -wirtschaftlicher Vorteile jeglicher Art, die im
Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag angeboten oder gewährt werden, oder
- iv) auf Basis einer Kombination einer Art von Vergütung, die in den Ziffern i, ii und iii genannt ist, arbeitet.
Hieraus ergibt sich, dass jeder Vermittler selbst bestimmen kann, welche Art der Vergütung er wählt!
Jeder Vermittler, das bedeutet auch der gebundene Vermittler, also der Vertreter, selbst wenn er der AO entspringt! Das ist der Wille der EU.
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