- Von Redaktion
- 09.09.2022 um 09:39
Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben gesetzlich Krankenversicherte bei schwerer Krankheit oder nach einer OP, wenn sie keine im Haushalt lebende Person zur Unterstützung haben. Auch Schwangere oder Menschen mit chronischen Erkrankungen können diese Hilfe beanspruchen.
Die Unterstützung dauert in der Regel bis zu vier Wochen, wenn ein Kind unter 12 Jahren mit im Haushalt lebt, kann sich der Leistungsanspruch auf bis zu 26 Wochen erhöhen. Über diese Regelleistung hinaus unterscheiden sich die Krankenkassen allerdings teils enorm in puncto Haushaltshilfe – ein genauer Kassencheck lohnt sich also!
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Unterschiede gibt es zum Beispiel beim Zeitraum, über den eine Krankenkasse eine Haushaltshilfe finanziert. Oder auch beim Alter des im Haushalt lebenden Kindes oder beim Schweregrad der Krankheit, die zugrunde liegen muss für eine Bezuschussung. Bei den mit ihrem Leistungsspektrum von uns erfassten 96 Krankenkassen variiert der Zeitraum der Kostenerstattung teilweise sehr stark.
Große Unterschiede bei Dauer der Kostenübernahme
Ist ein Kind im Haushalt zu berücksichtigen, übernehmen neun Kassen die Kosten für maximal ein Jahr, wesentlich länger als die gesetzlich vorgeschriebenen 26 Wochen. Zwölf Kassen unterstützen sogar für die Dauer der medizinisch notwendigen Behandlung, das heißt, ohne feste Obergrenze. Lebt kein Kind im Haushalt, kann die Bezuschussung ebenfalls weit über die vorgeschriebenen vier Wochen hinausgehen: Fünf Kassen übernehmen die Kosten für sechs Wochen, zwei Kassen für acht Wochen. Jeweils eine Kasse sagt eine Kostenübernahme für ein halbes beziehungsweise maximal ein ganzes Jahr zu.
Kassen unterscheiden bei Schwere der Krankheit
Zahlreiche Kassen gehen außerdem über die Altersgrenze 12 Jahre bei im Haushalt lebenden Kindern hinaus: 30 Kassen zahlen eine Haushaltshilfe bis zum 14. Lebensjahr, je eine Kasse sogar bis zum 15. beziehungsweise 16. Lebensjahr des Kindes. Darüber hinaus gibt es auch Kassen, die nicht das Vorliegen einer „schweren“ Krankheit zur Voraussetzung machen, sondern bei denen eine „normale” Erkrankung ausreicht. Eine Notwendigkeitsbescheinigung des Arztes sollte aber in jedem Fall vorgelegt werden.
Insgesamt lassen sich viel Kosten sparen
Entweder stellt die jeweilige Krankenkasse selbst eine Haushaltshilfe oder berät bei der Wahl eines passenden Anbieters. In letzterem Fall schließt die Kasse einen Vertrag mit der Fachkraft beziehungsweise dem Anbieter ab. Ganz umsonst gibt es die Haushaltshilfe nur für Schwangere, ansonsten beträgt der Eigenanteil zehn Prozent der täglichen Gesamtkosten für die Haushaltshilfe – mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Kann die Kasse selbst keine Haushaltshilfe stellen, können Versicherte sich selbst eine Hilfe suchen. Die Kosten dafür werden in angemessener Höhe erstattet, was keine vollständige Erstattung bedeuten muss.
Für Verwandte bis zum zweiten Grad werden nur die Fahrtkosten und der Verdienstausfall, ebenfalls in angemessenem Verhältnis, erstattet. Welche selbst organisierten Haushaltshilfen akzeptiert werden, sollte man vorher unbedingt mit der jeweiligen Krankenkasse klären, um nicht später auf den Kosten sitzen zu blieben. Wer eine Haushaltshilfe für viele Wochen in Anspruch nimmt, kann unter Umständen eine Menge Kosten erstattet bekommen.
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