Hermann Hübner ist Vorstandsvorsitzender der Vema Versicherungsmakler Genossenschaft. © Vema
  • Von Redaktion
  • 13.08.2020 um 16:34
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Unfallversicherungen seien „meist überflüssig“ und allenfalls „ein Trostpflaster“. Binnen eines halben Jahres hat sich das Wirtschaftsmagazin „Capital“ in zwei Beiträgen über die Unfallversicherung ausgelassen. Die harsche Kritik kontert Hermann Hübner, Chef der Vema Versicherungsmakler Genossenschaft, in dem er auf eine „Vielzahl fachlicher Unzulänglichkeiten“ hinweist.

Vorbemerkung der Redaktion: Am 16. März 2020 veröffentlichte „Capital“ einen Beitrag mit dem Titel „Warum Unfallversicherungen meist überflüssig sind“ (wir berichteten). Am 3. August folgte ein weiterer Beitrag, in dem es heißt „Unfallversicherung – klingt gut, nützt aber selten“. Die Beiträge haben jeweils unterschiedliche Autorinnen. In seinem folgenden Gastkommentar spricht Vema-Chef Hermann Hübner allgemein von einem „Artikelverfasser“.

Das Urteil des Artikelverfassers basiert leider auf einer Vielzahl fachlicher Unzulänglichkeiten, die einer näheren Betrachtung respektive Richtigstellung bedürfen. So wird unter anderem die Feststellung getroffen, dass das Risiko eines Arbeits- und Wegeunfalls bereits über die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) abgesichert sei.

Der Verfasser suggeriert dabei, dass dieser Schutz bereits völlig ausreiche. Aber: Die GUV dient vor allem dazu, einen Arbeitsverunfallten wieder arbeitsfähig zu machen. Sie übernimmt beispielsweise die Behandlungskosten. Eine Rente hingegen gibt es erst ab einer Invalidität von mindestens 20 Prozent. Und selbst bei einer 50-prozentigen Invalidität wird aus einem Bruttoverdienst von 50.000 Euro pro Jahr eine monatliche Unfallrente von nicht einmal 1.400 Euro.

Das mag einem Alleinstehenden vielleicht gerade so zum Leben reichen. Doch hat man Kinder in Kindergarten oder Schule, wird dies sehr schnell die finanzielle Leistungsfähigkeit überstrapazieren. Auch nötige Anschaffungen und Umbauten, die es einem Betroffenen ermöglichen, seinen Alltag zu bewerkstelligen und in seinem gewohnten Lebensumfeld zu bleiben, sind damit kaum finanzierbar. Der Schutz der GUV reicht hier bei Weitem nicht aus.

Es wird ferner kritisiert, dass es für Leistungen aus der Unfallversicherung auch einen Unfall nach dem „klassischen“ Unfallbericht (plötzlich, von außen …) brauche. Zwar wird dies mit Blick auf einen möglichen Verdienstausfall bei Berufsunfähigkeit hin angesprochen, aber falsch ist die getroffene Aussage dennoch. In einem modernen Unfallversicherungstarif ist die Eigenbewegung mit abgesichert. Auch weitere Leistungsauslöser – wie beispielsweise Infektionen, Vergiftungen oder gar eine Krebserkrankung – sind heutzutage keine Seltenheit mehr. Da hat sich in den letzten Jahrzehnten doch einiges getan bei der Qualität der Unfalltarife.

Würde man auch von einer Brandversicherung abraten? 

Für einen Beinbruch, der intensiver Reha-Maßnahmen bedarf und dadurch zu Verdienstausfall führt, gebe es kein Geld, schreibt der Verfasser des „Capital“-Artikels. Dass jedoch auch solche Fälle problemlos mit dem Vereinbaren einer Übergangsleistung bei wohl jedem Anbieter gelöst werden, wird dem Leser unterschlagen.

Die Fehlinterpretationen des Autors gipfeln schließlich in einer von ihm bemühten Statistik, wonach nur bei einem winzigen Teil der schwerbehinderten Menschen im Lande die Beeinträchtigungen das Resultat eines Unfalls sind. Die Quote entspricht in etwa dem Verhältnis, in dem Einfamilienhäuser von Bränden betroffen sind. Dennoch würde wohl kein Berater vom Abschluss einer Brandversicherung abraten.

Seite 2: Sehr viel Schutz für sehr wenig Geld

kommentare
Philipp
Vor 4 Jahren

“Eine Rente hingegen gibt es erst ab einer Invalidität von mindestens 20 Prozent. ”

Das ist leider…falsch. Renten in der GUV werden ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 % ausgezahlt. Das ist ein Unterschied wie Erde und Himmel. Wenn man die anderen auf fachliche Korrektheit hinweist, sollte man sich selber schon korrekt ausdrücken.

So on.

Philipp
Versicherungsmakler aus Berlin

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kommentare
Philipp
Vor 4 Jahren

“Eine Rente hingegen gibt es erst ab einer Invalidität von mindestens 20 Prozent. ”

Das ist leider…falsch. Renten in der GUV werden ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 % ausgezahlt. Das ist ein Unterschied wie Erde und Himmel. Wenn man die anderen auf fachliche Korrektheit hinweist, sollte man sich selber schon korrekt ausdrücken.

So on.

Philipp
Versicherungsmakler aus Berlin

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