- Von Jens Lehmann
- 25.05.2021 um 20:16
Der genaue Umfang der Leistungen hängt im Wesentlichen von der Versicherungssumme ab. Bei der Kalkulation kommt es ganz besonders auf eine umfassende Beratung durch den Versicherungsmakler an. Denn eine zu knapp bemessene Summe kann schwerwiegende wirtschaftliche Folgen für den Versicherungskunden und seine Familie haben. Umgekehrt sollten in die Berechnung der optimalen Versicherungssumme auch mögliche finanzielle Rücklagen einfließen, um die Versicherungsprämie für den Kunden so gering wie möglich zu halten.
Grundsätzlich ist es jedoch ratsam, bei der Unfallversicherungssumme besser zu klotzen als zu kleckern. Denn den vollen Versicherungsbetrag erhalten Unfallopfer nur bei Vollinvalidität. Bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent wird entsprechend nur die Hälfte fällig.
Progression ist der Leistungsturbo
Die Versicherungsleistung lässt sich per Progression erhöhen. Vereinbaren Versicherung und Kunde beispielsweise eine Progression von 250 Prozent, erhöht sich die Versicherungsleistung im Invaliditätsfall um diesen Prozentsatz. So ergibt sich bei einer Versicherungssumme in Höhe von 100.000 Euro bei Vollinvalidität eine Kapitalleistung von 250.000 Euro. Durch den „Progressionsturbo“ steigt jedoch auch die Prämie. Dennoch ist auch die Frage der Progression ein wichtiger Punkt, den Versicherungsmakler im Dialog mit dem Kunden klären müssen.
Die Festsetzung des Invaliditätsgrads erfolgt nach der sogenannten Gliedertaxe. Sie definiert den Grad der Invalidität anhand des Funktionsverlustes einzelner Körperteile. Die Einschränkungen bewerten Versicherer jedoch sehr unterschiedlich: Für den Verlust eines Daumens setzen einige den Grad der Invalidität beispielsweise mit 20, andere mit bis zu 60 Prozent an. Allerdings liegen die Leistungen der meisten Versicherer aus der Gliedertaxe teils deutlich über den Empfehlungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dennoch gibt es je nach Versicherung erhebliche Unterschiede – ein zentraler Beratungsansatz für Makler bei der Auswahl des optimalen Tarifs.
Todesfallsumme vereinbaren
Ratsam ist es außerdem, eine Todesfallsumme zu vereinbaren. Die Klausel dient der Absicherung der Hinterbliebenen, ist bei einigen Versicherern aber auch im Hinblick auf die Leistungen bei schweren Unfallverletzungen wichtig. Und zwar dann, wenn noch nicht klar ist, welche gesundheitlichen Einschränkungen von Dauer sein werden. „In einem solchen Fall gewähren Versicherer eine Vorschusszahlung auf eine spätere Invaliditätsleistung bis zur Höhe der Todesfallsumme“, so Claus Rehse von der Signal Iduna. So bleiben Versicherte liquide und müssen die Unfallfolgekosten nicht allein schultern.
Diese doppelte Funktion der Todesfallsumme – Hinterbliebenenschutz und Invaliditätsvorschuss – ist Kunden häufig nicht klar. Folglich haben auch hier Makler den Auftrag, auf die möglichen Vorteile einer Todesfallklausel hinzuweisen. Alternative dazu ist ein Tarif, in dem der Vorschuss auch ohne Todesfallsumme fließt. Wie zum Beispiel bei der Arag. Anne Thomas: „Wir zahlen einen Vorschuss in Abhängigkeit von der Schwere der Unfallverletzungen und der voraussichtlich zu erwartenden späteren Invaliditätsleistung.“ Dabei sei es unerheblich, ob im Vertrag eine Leistung bei Todesfall vereinbart worden sei oder nicht.
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