- Von Manila Klafack
- 30.11.2018 um 10:25
Die Zahl der externen Hinweise auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen ist gegenüber dem vorherigen Berichtszeitraum deutlich angestiegen. Lag die Zahl im Zeitraum 2014/2015 noch bei 16.764 Hinweisen, sind es für den jetzt vorgelegten Zeitraum 2016/2017 genau 25.039.
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Zu diesen Ergebnissen kommt der Bericht des Vorstands der Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten, der nun dem GKV-Spitzenverband vorgelegt wurde. Die Höhe der gesicherten Forderungen aus diesem Fehlverhalten liegt mittlerweile bei rund 50 Millionen Euro. 2014/2015 waren es knapp 42 Millionen Euro. Das sei aber nur ein kleiner Ausschnitt des tatsächlichen Schadens.
Ein Beispiel: Im Fall des „Bottroper Apothekenskandals“ sei die Staatsanwaltschaft von einer Schadenssumme für die Krankenkassen in Höhe von über 50 Millionen Euro aus. Das Landgericht habe den Apotheker schließlich wegen Abrechnungsbetrug zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 17 Millionen Euro verurteilt. Ob solche hohen Schäden aber jemals reguliert werden könnten, sei offen. Die Schadenswiedergutmachung scheitere meist daran, dass schlicht „nichts zu holen“ sei, zum Beispiel aufgrund einer Insolvenz.
Betrug kommt am häufigsten in der Pflege vor
„Die differenzierte Analyse der uns vorliegenden Zahlen zeigt, dass das Fehlverhalten in der Pflege inzwischen leider auf den ersten Platz vorgerückt ist“, stellt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbands fest. „Allerdings können die zusammengeführten Kennzahlen des Verbands allein noch kein vollständiges Abbild der gesetzlichen Krankenversicherung zeigen.“
Die Zahl der Neufälle ist innerhalb von zwei Jahren von 21.046 um 4.191 Fälle gestiegen. Die vom Gesetzgeber im letzten Berichtszeitraum geänderten Rahmenbedingungen würden laut Gernot Kiefer nun erste Wirkung entfalten. Fehlverhalten werde besser erkannt und häufiger aufgedeckt.
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