- Von Redaktion
- 27.12.2016 um 14:45
An der Idee, das duale Gesundheitssystem aus gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) zugunsten einer einheitlichen Bürgerversicherung abzulösen, scheiden sich auch weiterhin die Geister – so auch in der großen Koalition. „Außer dem schicken Titel kann ich nichts daran finden“, kommentierte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ein Lieblingsprojekt der SPD in einem Interview mit der Rheinischen Post. „Eine Zwangsverheiratung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung würde aufgrund des Vertrauensschutzes mehrere Jahrzehnte dauern, nützt uns also nichts bei den jetzt anstehenden Herausforderungen.“
Im Übrigen sei für „Neidparolen in der Gesundheitspolitik kein Platz“, so Gröhe. „Wie in nur wenigen Ländern weltweit steht bei uns Spitzenmedizin im Bedarfsfall unabhängig vom Geldbeutel zur Verfügung.“
Auf die Frage, was denn gegen eine Bürgerversicherung spreche, entgegnete der Minister, dass sich das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung bewährt habe. Der Systemwettbewerb hat laut Gröhe „immer wieder zu Verbesserungen für gesetzlich und privat Versicherte geführt“.
Gröhe erwartet stabile Beiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung
Auch zur künftigen Entwicklung der Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nahm der Gesundheitsminister Stellung. So erklärte der CDU-Politiker, dass der Zusatzbeitrag im kommenden Jahr „in aller Regel stabil“ bleiben werde, zudem habe es hier in 2016 „einen sehr moderaten Anstieg“ gegeben.
Zum Start der Pflegereform am 1. Januar sagte Gröhe unter anderem, dass die Beitragserhöhung in der gesetzlichen Pflegeversicherung von 0,5 Prozentpunkten in der Bevölkerung akzeptiert sei, weil der Beitragserhöhung Leistungsversprechen in Höhe von fünf Milliarden Euro im Jahr gegenüberstünden.
Bis zum Jahr 2022 geht der Gesundheitsminister von stabilen Pflegebeiträgen aus. Zudem habe man damit begonnen, „einen Vorsorgefonds anzusparen, um die Beitragsentwicklung ab 2035 abzudämpfen, wenn die geburtenstarken Jahrgänge vermehrt Pflegeleistungen benötigen“, so Gröhe.
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