- Von Juliana Demski
- 02.11.2018 um 11:04
Deutsche Sozialgerichte dürften bald ganz schön was zu tun bekommen. Grund dafür sind neue Pläne von Gesundheitsminister Jens Spahn. Er will die Verjährungsfrist für Rückforderungen von Krankenkassen wegen fehlerhafter Klinikrechnungen von vier auf zwei Jahre kürzen – und das rückwirkend bis 2017. Darüber hat das Handelsblatt berichtet.
Das ändert sich für gesetzlich Krankenversicherte ab 1. Januar 2019
Heißt also:
Forderungen aus Falschabrechnungen vor Ende 2017 will Spahn generell niederschlagen, falls sie nicht bis zur Verabschiedung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes geltend gemacht werden. Stichtag ist damit der 9. November. Laut Handelsblatt geht es wohl um zehntausende Abrechnungen und um Rückzahlungen in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrags.
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