- Von Oliver Lepold
- 05.12.2017 um 11:15
Die Höhe des Zusatzbeitrages muss dann aber noch von der jeweils für die Krankenkasse zuständigen Aufsichtsbehörde – also bei bundesweiten Krankenkassen dem Bundesversicherungsamt, bei landesunmittelbaren Krankenkassen der jeweils nach Landesrecht zuständigen Behörde – genehmigt werden.
Wie funktioniert der Gesundheitsfonds?
Sämtliche Beitragseinnahmen der Krankenkassen landen im Gesundheitsfonds. Sie werden mit Geldern des Bundes aufgestockt und dann wieder an die einzelnen Krankenkassen nach einem Bedarfsprinzip verteilt. Dabei spielt die Zahl der Mitglieder und die Struktur der Mitglieder eine wesentliche Rolle. Die Formel lautet:
Die Versichertenstruktur bestimmt über den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA), wieviel eine Krankenkasse monatlich für ihren durchschnittlichen Leistungs- und Verwaltungsaufwand zugewiesen bekommt. Dies ist in obiger Formel in der GKV-Grundlohnsumme berücksichtigt. Im Morbi-RSA 80 werden besonders kostenintensive chronische Krankheiten und Krankheiten mit schwerwiegendem Verlauf gelistet.
Die Anzahl der Versicherten einer Kasse, die an einer dieser Krankheiten leiden, entscheidet darüber, wieviel Zu- oder Abschläge zusätzlich zur Grundpauschale für jeden Versicherten an die jeweilige Kasse gehen. Je mehr schwer kranke Mitglieder eine Kasse hat, desto mehr Gelder aus dem Gesundheitsfonds werden ihr zugewiesen.
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