- Von Juliana Demski
- 03.04.2019 um 08:01
Die Fraktion der Linken im Bundestag plädiert schon länger dafür, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stärker für Beamte zu öffnen. Anstatt Beihilfe sollten sie die Hälfte des GKV-Beitrags von ihrem Dienstherrn bezahlt bekommen, so die Position der Linken. Der Innenausschuss des Bundestags will sich die Thematik nun von Sachverständigen näherbringen lassen.
Über 1.000 Beamte nutzen die pauschale Beihilfe
Welche Variante der DU-Klausel sinnvoll ist
Diese Möglichkeit würde die „Selbstbestimmung (der Beamten) hinsichtlich der Ausgestaltung ihrer Gesundheitsvorsorge“ verbessern, findet auch Stefan Etgeton von der Bertelsmann-Stiftung, wie er dem Ärzteblatt erzählte. So würde sich der Staat auch nicht „seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht“ entziehen.
Auch Christian Hagist von der Otto Beisheim School of Management sieht Vorteile in dem Vorschlag: „Da tendenziell Personen mit überdurchschnittlich hohen Leistungsausgaben das PKV-System verlassen, könnten PKV-Prämien insgesamt niedriger ausfallen“, so der Experte gegenüber dem Portal. Er wies auch darauf hin, dass sich durch mehr Flexibilität für Beamte „insbesondere Gruppen mit Risikofaktoren, wie einer höheren Morbidität und nicht berufstätigen Ehepartnern, für die GKV entscheiden könnten“.
Das Ärzteblatt erwähnt in seinem Bericht auch eine Auswertung aus Hamburg, die zeige, dass sich rund 50 der Neu-Beamten im allgemeinen Verwaltungsdienst für das Angebot der pauschalen Beihilfe entschieden. Bei höheren Besoldungsgruppen – zum Beispiel Lehrern – betrage die Nutzungsquote nur 20 Prozent.
Der Studienautor Karl-Jürgen Bieback von der Universität Hamburg sah im Anbetracht der Ergebnisse großen Handlungsbedarf in Sachen Wahlfreiheit. Wie er laut dem Portal erklärte, könne der Dienstherr die Vorsorge gegen Krankheit eigentlich auch ganz den Beamten überlassen, „wenn er die Beamten bei den Kosten angemessen entlastet, wie durch hälftige Tragung der Beiträge zur GKV oder PKV“.
Der Bund sei zwar nicht verpflichtet, die GKV für alle Beamten zu öffnen, so Biback. Aber er habe „selbstständig, vor allem unter dem Gesichtspunkt der Systemgerechtigkeit und Folgerichtigkeit, über den Zuschnitt der Solidargemeinschaft der GKV zu entscheiden“, sagte der Wissenschaftler.
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