- Von Lorenz Klein
- 23.05.2017 um 10:12
Da die homöopathische Behandlungsmethode jeglicher Nutzennachweis fehle, habe sie auch nichts im Leistungskatalog der Krankenkassen verloren, sagte Gassen am Montag im Vorfeld des Deutschen Ärztetages in Freiburg. Ausnahmen seien allenfalls bei Erprobungsregelungen unter wissenschaftlicher Begleitung denkbar, sagte Gassen laut einem Bericht des Tagesspiegels.
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Jeder Vierte wünscht sich Leistungen für Homöopathie
Demnach übernehmen zwei von drei gesetzlichen Kassen die Kosten für homöopathische Behandlungen. Unter den 76 Anbietern finden sich auch die Techniker und die Barmer, die mit insgesamt mit knapp 19,3 Millionen Versicherten die beiden größten Ersatzkassen in Deutschland stellen.
Homöopathische Behandlungsmethode bei vielen Versicherten populär
Laut Tagesspiegel berufen sich beide Kassen auf das Sozialgesetzbuch V, wonach „besondere Therapierichtungen“ als Satzungsleistung nicht ausgeschlossen sind. Das Zusatzangebot ziele vor allem auf junge, gesunde und besser verdienende Versicherte. Einer Allensbach-Studie zufolge, auf die die sich der Bericht beruft, ist die Zahl der Homöopathie-Nutzer auf zuletzt 60 Prozent gestiegen.
KBV-Chef Gassen gibt sich von der hohen Nachfrage nach homöopathischen Leistungen in der Bevölkerung allerdings unbeeindruckt: „Es ist doch absurd, wie viel Geld manche gesetzliche Versicherung für Kügelchen und Tinkturen aus dem Fenster wirft, deren Wirksamkeit – selbst nach eigenem Bekunden der Kassen! – nicht belegt ist“, schimpft der oberste Verbandsfunktionär laut Tagesspiegel.
Dass die Politik den Kassen die Erstattung homöopathischer Leistungen verbiete, sei jedoch kaum zu erwarten, heißt es in dem Bericht. Darin wird an eine frühere Forderung des SPD- Gesundheitsexperten Karl Lauterbach erinnert, der in der folgenden Auseinandersetzung „kleinlaut beigeben musste“.
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