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- 24.08.2017 um 16:49
OPs und medizinische Eingriffe dürfen nicht unterschiedlich viel kosten, nur weil sich der Ort der Behandlung – Arztpraxis oder Krankenhaus – unterscheidet. Diese Ansicht vertritt die Techniker Krankenkasse (TK).
„Bei diesen Leistungen muss endlich der Grundsatz ‚Gleiches Geld für gleiche Leistung‘ gelten“, sagt der Leiter der Krankenhaus-Vertragsstrategie bei der TK, Jörg Manthey. So gebe es etwa bei der Behandlung von Krampfadern keinen qualitativen Unterschied, ob der Eingriff im Krankenhaus oder in einer Praxis erfolge.
„Die aktuellen Probleme der PKV dürfen nicht auf dem Rücken der GKV gelöst werden“
Welche Krankenkassen die loyalsten Mitglieder haben
„Bei Eingriffen im Grenzbereich zwischen Arztpraxen und Krankenhäusern müssen der medizinische Bedarf und die Interessen der Patienten darüber entscheiden, wo und in welchem Umfang der Eingriff durchgeführt wird, und nicht historisch gewachsene Entgeltstrukturen“, so Mathey weiter.
Die Krankenkasse startet in Thüringen nun ein Modellprojekt und testet dort ein neues Vergütungsmodell. Grundlage hierfür seien die Fallpauschalen im Krankenhaus (DRG) und der Vergütungskatalog für ambulant tätige Ärzte (EBM).
Testlauf erstmal auf bestimmte Behandlungen beschränkt
Hieraus hätten die Projektpartner einen Mischpreis für operative Eingriffe kalkuliert, der sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich gilt. Die TK nennt das Konzept „Hybrid-DRG“.
Der Testlauf beschränkt sich erstmal nur auf Kreuzbandverletzungen, Leistenbrüche, Krampfadern und dem Karpaltunnelsyndrom.
Offen für weitere Krankenkassen
Acht Kliniken, niedergelassene Operateure in deren Region sowie die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) hat die TK bisher dafür gewinnen können. „Das Modell steht jedoch weiteren Einrichtungen und anderen Krankenkassen grundsätzlich offen“, so Manthey.
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