- Von Lorenz Klein
- 14.10.2019 um 13:08
Der Schätzerkreis von Gesundheitsministerium, Bundesversicherungsamt und Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben sich für einen höheren durchschnittlichen Zusatzbeitrag für die GKV ausgesprochen. Einen Dissens gibt es jedoch bei der Höhe des künftigen Beitrags.
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So votierten die Vertreter des Gesundheitsministeriums und des Bundesversicherungsamtes am Freitag dafür, dass der rechnerische durchschnittliche Zusatzbeitrag für das kommende Jahr auf 1,1 Prozent festgelegt werden solle, der GKV-Spitzenverband sprach sich hingegen in seiner Schätzung für eine Anhebung auf 1,2 Prozent aus.
„Während die Experten aus dem Bundesgesundheitsministerium mit einer um rund 1,8 Milliarden Euro niedrigeren Ausgabenprognose deutlich Spielraum für Zusatzbeitragssatzsenkungen bei einzelnen Krankenkassen durch den verpflichtenden Abbau von Finanzreserven sehen, lassen sich für uns die hohen Mehrausgaben durch Reformgesetze nicht negieren“, begründete Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, in einer Mitteilung die hauseigene Einschätzung.
„Eine ausgabenträchtige Reform nach der anderen“
Und weiter: Statt sich angesichts der „Anzeichen einer eintrübenden Konjunktur und der demografischen Entwicklung zurückzuhalten“, habe der Gesetzgeber eine „ausgabenträchtige Reform nach der anderen“ aufgelegt, so Pfeiffer. Davon würden viele ab dem kommenden Jahr schrittweise ihre Finanzwirkung entfalten. Allein durch das Terminservicegesetz und das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz kommen demnach allein im nächsten Jahr rund fünf Milliarden Euro an Mehrausgaben zu auf die GKV zu. Durch das MDK-Reformgesetz erwartet der GKV-Spitzenverband 2020 Mehrausgaben von mindestens einer Milliarde Euro.
„Würden die Reserven der GKV nicht für teure Reformen ausgegeben, könnten damit Zusatzbeitragsanhebungen für Beitragszahler in den kommenden Jahren vermieden werden“, erklärte Pfeiffer.
Der rechnerische durchschnittliche Zusatzbeitragssatz, den das Gesundheitsministerium bis Monatsende auf Basis des Schätzerkreisergebnisses per Rechtsverordnung festsetzen muss, ist eine kalkulatorische Rechengröße. Die Verwaltungsräte der einzelnen Krankenkassen werden in den kommenden Wochen über die tatsächlichen Zusatzbeitragssätze der einzelnen Krankenkassen entscheiden.
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