- Von Juliana Demski
- 08.03.2017 um 11:53
Die Monopolkommission hat ihr 75. Sondergutachten veröffentlicht. Der Titel: „Stand und Perspektiven im deutschen Krankenversicherungssystem“. Darin bemängelt sie ungenutzte Potenziale im Wettbewerb zwischen der gesetzlichen (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Das führe für die Versicherten zu mehr Kosten. Außerdem zweifelt die Kommission an der Zukunftsfähigkeit des jetzigen Systems und gibt Tipps zur Verbesserung.
So nehme das aktuelle Krankenversicherungssystem „den Versicherungen Anreize, nach Wegen für die optimale Versorgung der Patienten und Kosteneinsparungen zu suchen.“ Das mache es für die Kunden teurer als nötig, so die Kommission. Zudem heißt es in dem Gutachten, die Versicherer sollten sich mehr auf die „Digitalisierung im Gesundheitswesen“ konzentrieren, etwa über eine bessere Prävention durch individuelle, App-basierte Dienste oder besser abgestimmte Behandlungsabläufe durch die Vernetzung von Ärzten, Patienten und Versicherungen.
Außerdem schlägt die Monopolkommission „Tarife in Form von Wahltarifen“ vor. „Jeder GKV-Versicherte sollte sämtliche Tarife als Wahltarife diskriminierungsfrei angeboten bekommen. Zu diesen Wahltarifen sollte ein verpflichtend anzubietender Standardtarif für die Regelversorgung sowie optional kassenindividuelle und gegebenenfalls regionale Tarife über besondere Versorgungsformen gehören“, heißt es in dem Gutachten. Und weiter: „Die Regulierung der Wahltarife sollte so angepasst werden, dass für diese ein tarifindividueller Zusatzbeitrag erhoben werden darf. Die Zusatzbeiträge für andere Tarife als den Standardtarif, sollten gegenüber dem Standardtarif (Regelversorgung) allerdings nur nach unten abweichen dürfen.“
Risikostrukturausgleich weiterentwickeln
Auch der Risikostrukturausgleich sollte laut Gutachten weiterentwickelt werden, schlägt die Kommission vor. Konkret: „Um Beeinflussungsmöglichkeiten der Krankenkassen am Risikostrukturausgleich einzuschränken und einem ineffizienten Wettbewerb vorzubeugen, sollten Verträge mit dem Zweck, eine sorgfältige Codierung anzureizen sowie jede Form der Codierberatung als ausschließlich kollektivvertragliche Instrumente ermöglicht werden. Der Risikostrukturausgleich der Krankenkassen sollte um regionale Komponenten erweitert werden. Alternativ sollten die Voraussetzungen für die Erhebung regional differenzierter (Zusatz-)Beiträge durch die Krankenkassen geprüft werden.“
Und welche Änderungsvorschläge gibt es für die private Krankenversicherung? Hier spricht sich die Kommission für bessere „Wechselmöglichkeiten für Bestandskunden“ aus. Momentan könnten sie zwar wechseln, dann allerdings nicht genügend Altersrückstellungen mitnehmen. „Einem überwiegenden Anteil der Versicherten sollte die Wechselmöglichkeit durch die Ausweisung individualisierter Alterungsrückstellungen eröffnet werden“, schlägt die Kommission daher vor.
Gegenwind vom PKV-Verband
Weiter heißt es: „Zur Kalkulation der Rückstellungshöhe sollten die gesamten Rückstellungen nach der sogenannten Summenregel vom Versicherer auf die Versicherten verteilt werden. Die Versicherten sollten einmal jährlich über die Wechselmöglichkeit, die dabei mitzugebenden Rückstellungen und alternativ die Wechselmöglichkeit nach Abgabe einer Gesundheitsprüfung durch den Versicherer informiert werden.“
Genau diesen Vorschlag lehnt der PKV-Verband in einer ersten Stellungnahme ab. „Wenn die theoretischen Vorschläge der Monopolkommission in die Praxis umgesetzt würden, hätte das extrem unsolidarische Auswirkungen ausgerechnet zu Lasten der älteren und kränkeren Versicherten“, sagt Volker Leienbach, Direktor des Verbands.
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