Der Union Jack auf einem Regenschirm vor dem Big Ben in London: Das europäische Recht, auch in Sachen Versicherung, bleibt trotz Brexit vorerst beim Alten. © Getty Images
  • Von Juliana Demski
  • 29.03.2017 um 15:30
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Ab heute ist es offiziell: Die Regierung Großbritanniens hat der Europäischen Union (EU) ihre Austrittsabsicht mitgeteilt – der Brexit rückt somit näher. Für alle, die eine in der EU gültige Versichertenkarte haben, bleibt aber noch alles beim Alten.

Seit heute liegt die Austrittsabsicht des Vereinigten Königreichs offiziell bei der EU vor. Für gesetzlich versicherte Touristen, entsandte Arbeitnehmer, Rentner oder Studierende ändert sich aber in Sachen Versicherung erst einmal nichts.

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können sich also auch weiterhin mit ihrer europäischen Krankenversicherungskarte in Großbritannien behandeln lassen. Das hat der GKV-Spitzenverband am Mittwoch berichtet.

Grund: Erst mit dem Inkrafttreten des Austrittabkommens ist Großbritannien offiziell nicht mehr Teil der EU – bis dahin bleibt also das europäische Recht bestehen. Allerdings gilt das für höchstens zwei Jahre ab dem offiziellen Austrittsersuchen, sofern die Mitgliedstaaten nicht einstimmig eine Fristverlängerung vereinbaren, so der Verband weiter.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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