- Von Juliana Demski
- 22.08.2017 um 13:46
Was ist passiert?
Seit dem Jahr 2015 waren sogenannte Exklusivverträge zwischen Pharmakonzernen und Krankenkassen möglich.
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Heißt in diesem Beispiel: Pharmahersteller konnten sich vertraglich mit Kassen über Rabatte für Grippeimpfstoffe absprechen. Als Gegenleistung verpflichteten sich die Versicherer, ihre Kunden ausschließlich mit den Medikamenten des Herstellers zu versorgen.
2017 aber ändert der Gesetzgeber diese Regelung zu Exklusivverträgen wieder. Die Krankenkassen wollen also auch die Verträge kündigen. Stattdessen schließen sie Verträge mit Apothekerverbänden.
Sie erklären, dass mit der Neuregelung die Exklusivität aller Verträge entfällt und auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) diese Auffassung vertritt.
Ein Hannoveraner Pharmakonzern hat nun geklagt, da er selbst mit elf Krankenkassen solche Verträge geschlossen hatte und einen Schaden von 1,8 Millionen Euro befürchtet.
Das Urteil
Die Richter des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen stellen sich auf die Seite des Pharmaunternehmens (Aktenzeichen L 4 KR 307/17 B ER).
Das neue Recht greife nicht in alte Verträge ein, so das Urteil. Zwar habe das BMG in Form von Rundschreiben exklusive Verträge für hinfällig erklärt. Das sei, so die Richter, aber rechtlich unerheblich.
Grund: Bei der Streichung der Rabattmöglichkeit sei lediglich gesagt worden, dass bereits bestehende Verträge nicht verlängert werden können.
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