- Von Lorenz Klein
- 21.03.2023 um 15:26
Mit einem Sofortprogramm wollte die vorherige Bundesregierung zügig dringend benötigtes Personal für die Altenpflege gewinnen. Doch das sogenannte Pflegestellen-Förderprogramm ist weit unter den Erwartungen geblieben: Mangels Bewerber konnten von 13.000 Vollzeitstellen bislang nur rund 2.800 besetzt werden.
Der Verband der privaten Krankenversicherer (PKV) hat nun die Geduld verloren und fordert die nicht abgerufenen Gelder zurück. Hintergrund: Die von der Bundesregierung erhofften vielen tausend Neueinstellungen werden aus dem Beitragsaufkommen der gesetzlich und privat Krankenversicherten finanziert.
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Seit dem 1. Januar 2019 musste allein die private Pflegepflichtversicherung (PPV) jährlich 44 Millionen Euro an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung zahlen. Dieser Topf liegt wiederum beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) – und der ist noch gut gefüllt. 147 Millionen Euro an PPV-Geldern seien mittlerweile beim BAS aufgelaufen, teilte der PKV-Verband mit.
Es wächst die Sorge vor Zweckentfremdung
Die finanziellen Anreize hätten ihr Ziel allerdings nicht erreicht, moniert der Verband. Die Folge sei, dass ein Großteil der gezahlten Mittel ungenutzt beim Ministerium liege. Allein 2022 seien 34,3 Millionen aus den PPV-Beiträgen nicht verwendet worden, hieß es. Setze sich der bisherige Trend fort, würden sich die Zahlungen bis zum Auslaufen des Programms Ende 2025 auf circa 290 Millionen Euro summieren. Nun wächst die Sorge, dass die nicht abgerufenen Fördergelder entgegen ihrem ursprünglichen Zweck anderweitig genutzt werden könnten. Auf diese Gefahr wies kürzlich der Bundesrechnungshof (BRH) hin.
PKV-Verband will keine ungenutzten Versichertengelder mehr
Der PKV-Verband will das verhindern – Verbandsdirektor Florian Reuther wird gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ entsprechend deutlich: „Auf Kosten der Versicherten hohe Millionenbeträge zu kassieren, die dann gar nicht benötigt werden, ist nicht länger vertretbar.“ Reuther schlägt stattdessen vor, nur jede tatsächlich besetzte neue Pflegestelle durch die Pflegeversicherung zu finanzieren. „Dann liegen keine Versichertengelder ungenutzt herum“, betont der Verbandsdirektor und sieht sich damit im Einklang mit der Position des Bundesrechnungshofs.
Immerhin: Auf die Kritik des BRH hatte die Bundesregierung unlängst reagiert – bislang aber nur in Bezug auf die GKV. Die jährliche Pauschale von 640 Millionen Euro wurde ab 2022 in eine dauerhafte Zahlung der GKV an die Pflegeversicherung zum Ausgleich für die Kosten der medizinischen Behandlungspflege umgewandelt. Eine analoge Regelung wünscht man sich auch bei den privaten Kassen: „Der PKV-Verband fordert in seiner aktuellen Stellungnahme zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) den Gesetzgeber dazu auf, das Gesetz dafür zu nutzen, jetzt auch die Regelung für die PPV entlang den Empfehlungen des Bundesrechnungshofs anzupassen.“
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