- Von Manila Klafack
- 23.03.2018 um 15:02
Das Bundesversicherungsamt (BVA) will eine Ausschreibung zu Atemtherapiegeräten (CPAP-) und zur Stomaversorgung stoppen. Betroffen sind die beiden Krankenkassen Barmer und DAK-Gesundheit. Per Bescheid hat das BVA den Kassen untersagt, einen Zuschlag zu erteilen. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt.
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„Aus Sicht des BVA ist die von der Barmer durchgeführte Ausschreibung von CPAP-Geräten aufgrund des mit der Versorgung verbundenen hohen Dienstleistungsanteils nicht zweckmäßig“, so ein BVA-Sprecher gegenüber dem Blatt. Angeblich seien in der Ausschreibung nicht die notwendigen mindestens 50 Prozent Qualitätskriterien berücksichtigt worden, vielmehr spielte der Preis die entscheidende Rolle.
Wie das Ärzteblatt weiter berichtet, haben Barmer und DAK-Gesundheit nun Klage gegen den Bescheid eingereicht. Es gehe dabei um eine dringend erforderliche grundsätzliche rechtliche Klärung für die gesetzliche Krankenversicherung, heißt es von der DAK dazu. Man habe die Vorgaben des GKV-Spitzenverbands als auch die Inhalte des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung „vollumfänglich berücksichtigt“, wird die DAK-Gesundheit im Ärzteblatt zitiert.
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