- Von Redaktion
- 12.06.2019 um 14:40
„Das Digitale Versorgung Gesetz hat das Zeug dazu, die digitalen Innovationen im Gesundheitswesen zu fördern und die Vernetzung voranzubringen“, sagt der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch. Er sieht allerdings auch einige Gefahren des neuen Gesetzes.
Beispiel Gesundheits-Apps: Die Kosten für digitale Gesundheitsanwendungen müssten die Kassen in Zukunft ohne ausreichende Prüfung ihres Gesundheitsnutzens übernehmen, „zu einem vom Hersteller frei gesetzten Preis“, so Litsch. „Dieser Freifahrtschein nach dem Vorbild des Amnog hat schon bei den Arzneimitteln zu überhöhten Preisen geführt.“
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Hinzu komme, dass die Hersteller angesichts beliebig wählbarer Produktzyklen für Gesundheitsanwendungen jedes Jahr „neue“ Produkte auf den Markt bringen und damit den Preisvereinbarungen auch komplett ausweichen könnten. „Ein derart direkter Zugriff einer Gruppe von Leistungsanbietern auf die Ressourcen der GKV ist einzigartig“, kritisiert Litsch.
Im Endeffekt entstehe dadurch ein erhebliches Kostenrisiko für die gesetzlich Versicherten. „Schon bei einer stichprobenartigen Betrachtung des Angebotes von drei Anbietern und einer geschätzten Verschreibungsquote von 25 Prozent kommen wir auf geschätzte Mehrkosten für die GKV von jährlich 2,5 Milliarden Euro.“
Relevantes Risiko für Patientensicherheit bei Gesundheits-Apps
Aber nicht nur auf Kostenseite sieht der AOK Bundesverband ein Risiko. Auch die Sicherheit der Patienten könnte zu kurz kommen. So sei für digitale Anwendungen kein Nachweis eines patientenrelevanten Nutzens vorgesehen.
„Ohne eine Verpflichtung, belastbare Studien durchzuführen, werden wir nie wissen, ob der Nutzen einer solchen Anwendung tatsächlich größer ist als der Schaden“, sagt Litsch. Die AOK spricht sich daher dafür aus, dass der Gemeinsame Bundesausschuss den Nutzen der Apps bewerten soll.
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