Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zeigt die Richtung an: Leicht nach oben geht der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der GKV im kommenden Jahr. © picture alliance/Kay Nietfeld/dpa
  • Von Juliana Demski
  • 29.10.2019 um 11:30
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Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird 2020 um 0,2 Prozentpunkte steigen, wie das Bundesgesundheitsministerium kürzlich bekannt gab. So wolle die Politik sowohl eine bessere Versorgung der Versicherten sicherstellen als auch den medizinischen Fortschritt in der älter werdenden Gesellschaft vorantreiben.

Im kommenden Jahr wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der GKV erneut steigen – um 0,2 Prozentpunkte auf dann 1,1 Prozent. Das gab das Bundesministerium für Gesundheit im „Bundesanzeiger“ bekannt.

Die Gründe für die Erhöhung seien vor allem „gewollte Verbesserungen in der Versorgung, medizinischer Fortschritt und eine höhere Nachfrage nach medizinischer Versorgung in einer älter werdenden Gesellschaft“, so das Gesundheitsministerium. Dennoch sei der durchschnittliche Zusatzbeitrag nur eine statistische Orientierungsgröße für die Krankenkassen. Wie hoch die individuellen Beitragssätze letztendlich ausfielen, sei noch immer Sache der Krankenkassen selbst. Diese seien dann von den zuständigen Aufsichtsbehörden zu genehmigen.

Einige Anbieter könnten ihre Zusatzbeiträge im kommenden Jahr dennoch beibehalten oder sogar senken. Über die Hälfte der Krankenkassen verfügt derzeit über mehr als eine Monatsausgabe Betriebsmittel und Rücklagen. Ist dies der Fall, dürfen sie ihre Zusatzbeiträge nicht anheben. Gehen die Reserven sogar weit über die Grenze von einer Monatsausgabe hinaus, muss der Zusatzbeitrag schrumpfen.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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Vor 5 Jahren

[…] Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird im nächsten Jahr von 0,9 Prozent auf 1,1 Prozent erhöht. Für den einen oder anderen Angestellten, dessen Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze […]

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