Die Chefin des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, findet es nicht in Ordnung, dass die GKV 25 Milliarden Euro für die Krankenhausreform aufbringen soll © picture alliance / Flashpic | Jens Krick
  • Von Andreas Harms
  • 23.09.2024 um 13:11
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Gesundheitsminister Karl Lauterbach will die Krankenhauslandschaft reformieren und dafür die gesetzlich Krankenversicherten (GKV) kräftig zur Kasse bitten. Die protestieren laut – und bekommen dafür sogar in einem Moment seltener Eintracht Hilfe von den privaten Krankenversicherern (PKV). Sogar die deutsche Verfassung spielt dabei eine Rolle.

Die Krankenkassen finden es gar nicht gut, dass hauptsächlich die gesetzlich Krankenversicherten (GKV) die Krankenhausreform bezahlen sollen. So fordert die Chefin des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, dass sich auch Privatversicherte an den Kosten beteiligen sollen (was diese natürlich ablehnen, aber dazu später mehr).

Reimann sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): „Bleibt es bei den bisherigen Plänen von Gesundheitsminister Lauterbach, würde künftig ein Privatversicherter in einem Bett behandelt, das die Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten bezahlt hat.“ Reimann weist darauf hin, dass knapp 10 Prozent aller Behandlungen in Kliniken auf Privatversicherte entfielen. Weshalb es nur fair sei, dass sich auch private Krankenversicherungen an den Kosten der Krankenhausreform beteiligten.

Und wie soll man das genau hinbekommen? Laut Reimann über Aufschläge auf die privaten Rechnungen. Das sei technisch machbar und habe sich schon anderswo bewährt.

Hintergrund: Der bereits erwähnte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die von ihm geplante Krankenhausreform über einen 50 Milliarden Euro schweren Transformationsfonds stemmen. Bund und Länder sollen je eine Hälfte davon aufbringen. Allerdings sieht der Entwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vor, dass die GKV den Bundesanteil von 25 Milliarden Euro zahlen soll.

Weiter deutlich steigende GKV-Beiträge ab 2026

Ein Plan, den private Krankenversicherung (PKV) und GKV in seltener Einigkeit gleichermaßen ablehnen. Carola Reimann bezeichnet ihn als Trauerspiel: „Hier geht das Schwarzer-Peter-Spiel munter weiter – mit der GKV als Verliererin.“ Sie sieht die gesetzlichen Krankenkassen überhaupt nicht dafür zuständig, Investitionen in Krankenhäuser zu bezahlen und warnt vor weiter deutlich steigenden Beiträgen ab 2026. Eine Konsequenz, mit der sich übrigens Minister Lauterbach offenbar schon abgefunden hat.

Aber die AOK-Verbandschefin sieht offenbar auch rechtliche Möglichkeiten. So meint sie: „Erfreulich klar und deutlich hat der Bundesrechnungshof in seinem jüngsten Bericht an den Haushaltausschuss die Zweckentfremdung von Beitragsmitteln zur Finanzierung von Krankenhausstrukturen kritisiert und auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen.“

„Damoklesschwert einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde der PKV“

Beim PKV-Verband sieht man sogar einen Konflikt mit der Verfassung und lehnt Zuschüsse in den Transformationsfonds ebenfalls ab. „Die Finanzierung des Krankenhaus-Transformationsfonds aus Beiträgen der Privaten Krankenversicherung (PKV) würde gegen das Verfassungsrecht verstoßen“, lässt der Lobbyverband der privaten Krankenversicherer verlauten und bezieht sich dabei auf ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Gregor Thüsing von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Demnach seien Ausbau und Reform der Infrastruktur eine „gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu deren Finanzierung die Private Krankenversicherung nicht verpflichtet werden dürfte“.

Thüsing selbst kündigt an: „Ein entsprechendes Gesetz würde also von Anfang an unter dem Damoklesschwert einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde seitens der PKV stehen.“ Weshalb es übrigens auch nicht in Ordnung sei, wenn die GKV Geld von privat Versicherten einfordert. „Forderungen nach Gleichheit im Unrecht sind verfehlt“, sagt PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther.

Doch Thüsing springt auch der GKV bei und bezeichnet deren Beteiligung am Krankenhaus-Umbau als „Zweckentfremdung der Beitragsmittel“. Auch die sei verfassungsrechtlich unzulässig und widerspreche sowohl dem Grundgesetz als auch dem Prinzip der dualen Krankenhausfinanzierung.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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