- Von Redaktion
- 17.06.2016 um 10:51
Grundsätzlich gilt, dass Eigentümer auf Grundstücken eine Verkehrssicherungspflicht haben. Sie sind also dafür verantwortlich, dass auf ihrem Grundstück alles sicher zugeht. Verletzt sich folglich jemand auf der Haus-Baustelle, muss der Bauherr dafür haften. Dabei reicht das Aufhängen eines Schildes mit der Aufschrift „Betreten verboten“ übrigens nicht, berichtet das Portal deutscheanwaltsauskunft.de – die Baustelle müsse etwa mit einem Bauzaun oder einer anderen Absperrung gesichert sein.
Schließen Bauherren eine Bauhelferversicherung ab, sind zudem Menschen in ungesicherten Rohbauten geschützt. Das gelte auch für Freunde und Familie, die nur unregelmäßig und ohne Bezahlung aushielfen. „Dazu muss der Bauherr die Helfer spätestens eine Woche nach Baubeginn bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft anmelden“, heißt es auf dem Portal weiter. Meldepflichtig seien nämlich alle Helfer, die mehr als 40 Stunden auf der Baustelle arbeiten.
Aber nicht nur die anderen, auch sich selbst sollte der Bauherr absichern, empfehlen die Anwälte. Denn auch ihm kann etwas passieren. Hier hilft eine private Unfallversicherung. Damit der Bauherr auch geschützt ist, wenn etwa ein Gerüst umstürzt und dabei Passanten verletzt, sollte er außerdem eine Bauherren-Haftpflichtversicherung sein eigen nennen.
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