- Von Oliver Lepold
- 19.11.2018 um 09:05
Im dualen deutschen Gesundheitssystem gelten unterschiedliche Rahmenbedingungen. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestimmt ein Leistungskatalog, welche Behandlungsmethoden bezahlt werden. Diese Leistungen werden im Laufe der Zeit über Reformen des Gesundheitssystems immer wieder verändert oder eingeschränkt. In der privaten Krankenversicherung (PKV) sind die je nach Tarif vereinbarten vertraglichen Leistungen hingegen garantiert und können nicht gestrichen werden.
Die Fallen liegen im Kleingedruckten
Gesundheitsmanagement in der Krankenversicherung
Was bringt eine Honorarangleichung in PKV und GKV?
Die PKV kann direkt auf den medizinischen Fortschritt reagieren. Dort ist eine Kostenerstattung je nach Leistungsstärke des gewählten PKV-Tarifs bereits möglich, wenn eine medizinische Innovation oder eine neue Behandlungsmethode entwickelt und bekannt wird. Das Genehmigungsverfahren in der GKV kann sich demgegenüber jahrelang hinziehen.
Investitionen in Personal und Medizintechnik
Wären alle Patienten gesetzlich versichert, hätte nach einer Schätzung des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) das deutsche Gesundheitssystem rund 11,8 Milliarden Euro weniger zur Verfügung. Diese Mehrumsätze gehen auf die PKV zurück. Knapp die Hälfte davon kommt den ambulanten Arztpraxen zugute. Die zugelassenen Ärzte können dank diesem Budget in mehr Personal oder neue Medizintechnik investieren.
Innovative Therapiemethoden und neue Medizinprodukte werden in Deutschland somit über die private Krankenversicherung eingeführt und anschubfinanziert. In der PKV liegen anders als in der GKV Hürden und Kosten für den Markteintritt für Innovationen in der Medizin tiefer. Denn das PKV-Vergütungssystem ist flexibel, neuartige Leistungen werden in der Regel nicht budgetiert finanziert.
Der PKV-Verband hat im vergangenen Jahr mit einer Analyse nachgewiesen, wie die PKV die Einführung von Innovationen im Krankenhausbereich als auch bei der ambulanten ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlung sowie bei der Versorgung mit Arzneimitteln beschleunigt. Davon profitieren letztlich alle Versicherten unabhängig vom Versicherungssystem.
Wettbewerb der Systeme sorgt für nachhaltige Qualität
Denn die GKV muss sich im Wettbewerb der Systeme regelmäßig mit medizinischen, technischen oder organisatorischen Neuerungen der PKV auseinandersetzen und auf diese Impulse reagieren. Dieser Wettbewerb fördert so die Weiterentwicklung beider Systeme.
Auf der anderen Seite führt die strikt wirtschaftliche Ausrichtung der gesetzlichen Krankenversicherung zu Verbesserungen bei Prozessen und in der Organisation. Zudem befördert dieser Umstand die Entwicklung valider Qualitätsnachweise für neue Verfahren. Heißt: Die Wirksamkeit eines neuen Verfahrens wird gewissermaßen auf Herz und Nieren erprobt. Hiervon profitieren letztlich auch die Privatversicherten. Beide Gesundheitssysteme nehmen daher auch eine gegenseitige Korrekturfunktion ein. Dieser Systemwettbewerb sichert so einen langfristig hohen Qualitätsstandard im deutschen Gesundheitswesen.
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