- Von Lorenz Klein
- 08.12.2022 um 14:28
Wie unterschiedlich die Diga-Erstattung bei einem privaten Versicherungs- unternehmen gehandhabt wird, zeigt das Beispiel der Versicherungskammer. „Wir halten Diga für eine sinnvolle Ergänzung in der Patientenversorgung. Deshalb erstatten wir Anwendungen in den meisten unserer Vollversicherungstarife“, sagt Isabella Martorell Naßl, Vorstandsvorsitzende der Kranken- und Reiseversicherer im Konzern Versicherungskammer.
„Nur in Vollversicherungstarife, die einen etwas geringeren Leistungskatalog haben und deshalb besonders kostengünstig sind, haben wir Diga nicht aufgenommen“, so Naßl. Hier gehe man davon aus, dass Kunden ganz bewusst einen günstigen Tarif gewählt hätten. „Diesen Wunsch wollen wir respektieren“, so die Kranken-Chefin. Wieder etwas anders sieht es in den Krankenzusatztarifen der Versicherungskammer aus: Da gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf einen 100-prozentigen Ersatz ärztlich verordneter Diga hätten, bestehe deshalb „in unseren Zusatztarifen für GKV-Versicherte kein Bedarf für eine Erstattung“, wie Naßl ergänzt.
PKV-Anbieter haben im Zuge des Gesetzes nachgezogen
GKV-Patienten erhalten also eine Diga-Erstattung, während PKV-Patienten nicht selten leer ausgehen. Der Makler und PKV-Spezialist Sven Hennig dürfte diese Sichtweise wohl als etwas zu einseitig einstufen. „Fairerweise muss man sagen, dass ,Apps auf Rezept‘ in vielen Tarifen der PKV schon drin waren, bevor es das DVG gab.“ Zudem hätten einige Anbieter im Zuge des Gesetzes nachgezogen. Und dann hätte noch der eine oder andere Versicherer in der letzten Zeit Formulierungen zu digitalen Gesundheitsanwendungen im Rahmen sogenannter Klarstellungen, im Rahmen einer Beitragsanpassung oder im Falle einer Bedingungsänderung in die Bedingungen neu aufgenommen. Das sei in der PKV grundsätzlich schwieriger, so Hennig, „weil sie dort nicht ohne Weiteres einfach Leistungen hinzunehmen können in einem bestehenden Vertrag“. Im Neugeschäft sei das deutlich einfacher.
Morgen-&-Morgen-Analyst Ludwig erwartet immerhin, dass die Zahl der Versicherer, welche die digitalen Gesundheitsanwendungen „in absehbarer Zeit in ihr Tarifwerk integrieren, weiter steigt“. Schließlich sei der Markt hart umkämpft und jeder Versicherer bestrebt, den Kampf um potenzielle Neukunden mit attraktiven und vor allem zeitgemäßen Tarifen für sich zu entschieden, so Ludwig. Motto: Was für gesetzlich Versicherte gilt, möchte auch die private Krankenversicherung bieten. Das werde zunehmend ein Thema in der Vermittlung sein, ist der Experte überzeugt – daher seien diese Tarifeigenschaften auch „bereits in unserer Vergleichssoftware filterbar und hinsichtlich ihrer Leistung vergleichbar“.
„Doch so leicht ist das in der Umsetzung nicht“, gibt der Analyst noch zu bedenken. Der PKV-Verband fordere daher einen diskriminierungsfreien Zugang zur Telematik-Infrastruktur sowie eine Berücksichtigung im Gesetz mit den Spezifika der PKV. Erklärtes Ziel sei eine Teilhabe aller Versichertengruppen. Ausgang weiter offen.
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