Volker Leienbach, Direktor des PKV-Verbandes, findet, dass die Branche den internen Tarifwechsel verbessert habe. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 09.01.2017 um 11:37
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Die aktuelle Auseinandersetzung zwischen dem Bund der Versicherten (BdV) und dem Finanzdienstleister MLP wirft ein Schlaglicht auf ein umstrittenes Thema: Den internen Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung (PKV). Warum die Arbeit sogenannter Tarifoptimierer so kritisch beäugt wird, lesen Sie hier.

Wenn private Krankenversicherer (PKV) in diesen Tagen die Beitragsbescheide für das Jahr 2017 an ihre krankenvollversicherten Mitglieder versenden, dürfte das viele Versicherte erneut dazu veranlassen, nach Wegen zu suchen, wie sie ihr angespanntes Gesundheitsbudget angesichts von zu erwartenden Beitragserhöhungen von durchschnittlich zehn bis zwölf Prozent entlasten können.  

Ein möglicher Weg, um Kosten zu sparen, stellt der Tarifwechsel innerhalb des eigenen Unternehmens gemäß Paragraf 204 VVG dar. Denn anders als bei einem externen Tarifwechsel bleiben bei einem Wechsel in einen günstigeren Tarif der gleichen Gesellschaft die Alterungsrückstellungen des Versicherten erhalten.

Inzwischen hat sich ein reger Markt etabliert, auf dem spezielle Dienste für eine Paragraf-204-Beratung werben. Der Tarifwechsel wird dann im Auftrag des Versicherten beim jeweiligen Versicherer beantragt, dieser muss ihn dann durchführen. Hauptargument der Wechselberater ist stets die mögliche Beitragsersparnis für den Versicherten – zugleich handelt es sich dabei aber auch um den größten Kritikpunkt von Branchenbeobachtern. Auch Verbraucherschützer schauen mit Argwohn auf diese Marktentwicklung.

Der Grund: Die Beratungsfirmen lassen sich ihre Dienste natürlich bezahlen – und dabei gilt oft die Formel: Je höher die Beitragsersparnis durch den Wechsel ausfällt, desto üppiger ist auch das Honorar für die selbst ernannten Tarifoptimierer. Der Anbieter Minerva Kundenrechte beziffert sein Beratungshonorar beispielsweise auf die Hälfte der Beitragsersparnis im ersten Jahr.

Ein anderes Vergütungsmodell findet sich auf der Plattform Beitragsoptimierung 24. „Wir vereinbaren keine erfolgsabhängige Vergütung, denn diese setzt einen Tarifwechsel voraus“, erklärt der Plattformbetreiber Pro Auxilium, eine Rechtsberatung zu Versicherungen mit Sitz im bayerischen Leutkirch. „Unsere Abrechnung erfolgt in Anlehnung an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder über feste Pauschalen.“ Das Honorarsystem sei transparent und lasse den Kunden alle Freiheiten, heißt es seitens Pro Auxilium.

Tarifoptimierer kontern Kritik

Und dennoch hat es die Branche schwer, sich kritischen Stimmen zu entziehen. So unterstellen Verbraucherschützer, dass manche Anbieter „nur scheinbar helfen, um Honorare einzustreichen“, schreibt der Stern. „Ihre Berechnungen führten zwar dazu, dass der Kunde monatlich weniger Beitrag entrichte, aber wegen einer damit oft verbundenen höheren Selbstbeteiligung an den Behandlungskosten unter Umständen übers Jahr mehr zahlen müsse“.

Dass das Ziel „Beitragsersparnis“ zudem den Anreiz für Tarifoptimierer erhöhen könnte, sehr günstige Tarife von minderer Qualität zu vermitteln, ist ebenfalls ein häufig gehörter Vorwurf. Die Gescholtenen treten dem allerdings energisch entgegen: So erklärt Minerva-Geschäftsführer Nicola Ferrarese im Stern-Bericht, dass viele Kunden wechseln könnten, „ohne groß auf Leistungen verzichten zu müssen“.

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