- Von Redaktion
- 17.01.2017 um 18:10
Ihr Unternehmen ist der Ansicht, dass die Tarifwechselleitlinie in der Praxis wenig geändert habe. Weiter kritisieren Sie, dass die angebotenen Tarife der Versicherer „in keiner Form nachzuvollziehen“ seien. Hier handele es sich lediglich um eine „Gruppenkanalisierung“. Können Sie Ihre Kritik bitte näher erläutern?
Zu aller erst möchte ich Ihnen aufzeigen, wie vielfältig die Tarifwechselberatung ist und welchen Anspruch KVoptimal.de an sich stellt. Zur reinen Tarifwechselberatung gehört zum einen die Wahl der Tarifalternativen. Nimmt man beispielsweise die DKV mit mehr als 617 wählbaren Alternativkombinationen, so ist das schon eine anspruchsvolle Aufgabe. Nach Beantragung wird gegebenenfalls ein Risikozuschlag anfallen, der geprüft werden muss und nach ausführlicher Beratung am Kunden in einen Mehrleistungsausschluss umzuwandeln ist oder nach der Einholung von Berichten zum Gesundheitszustand anzupassen ist.
Viele Kunden haben im bisherigen Vertrag Risikozuschläge vereinbart, die mittlerweile keine Berechtigung mehr haben. Das überprüfen wir direkt für unsere Kunden und veranlassen eine Reduzierung oder den Entfall des Risikozuschlages. Darüber hinaus haben viele Kunden ein nicht ausreichendes Krankentagegeld versichert und sind im Leistungsfall schnell finanziell nicht mehr handlungsfähig. Dies passen wir ebenfalls nach den rechtlichen Gegebenheiten an und inkludieren wenn möglich zum Nettoeinkommen noch die Prämie der Krankenversicherung. Nur so ist sicherzustellen, dass der Kunde über einen aktualisierten und zeitgemäßen PKV-Vertrag verfügt. Wer kümmert sich im PKV-Bereich sonst um die Kunden 50+?
Und welche Defizite stellen Sie nun speziell bei der Tarifwechselleitlinie fest?
Auf der einen Seite stellen wir fest, dass Kunden durch das Internet die Marktentwicklung beobachten und sensibilisiert sind. Der Kunde von heute möchte selber entscheidungsfähig sein. Auf der anderen Seite ist die Tarifwechselleitlinie ineffektiv, da viel Papier ohne transparente Beratung aller Handlungsmöglichkeiten keine Hilfe ist für den Kunden. Der Kunde empfindet die Tarifwechselleitlinie mit allen Unterlagen als intransparent und die Prüfung zur Umstellung als nicht nachvollziehbar. Ihm fehlt die Fachkompetenz beim Versicherer.
Die Tarifwechselleitlinie verpflichtet den Versicherer nicht zu Individualität der Angebote. Er verpflichtet unter Punkt 3 der Tarifwechselleitlinie nur, dass verkaufsoffene und andere Tarife benannt werden müssen, wenn eine selektive Auswahl bereit gestellt wird. Darüber hinaus sollen bestandsstarke Tarife bereitgestellt werden. Die Definition legt der Versicherer jedoch als Schwellenwert selber fest.
Können Sie beispielhaft erläutern, wo Sie hier genau die Probleme sehen?
Die DKV bietet häufig den BM4/3 und ET an. Die Beitragsanpassungswelle zum 1. April2016 war mit diesen Angeboten geprägt. Hier unterstellen wir die Kanalisierung in die alte Welt der Viktoria. So kann der Kunde später, wenn er erkrankt ist, nicht mehr in leistungsstärkere Tarife, wie zumBeispiel BestMed oder VollMed, zurück, da seine Leistungen erheblich reduziert sind.
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