- Von Manila Klafack
- 05.01.2018 um 09:30
Wann ergibt es mehr Sinn, in der PKV zu bleiben?
Müller: Wenn es für einen Wechsel keinen legalen Weg gibt. Ich rate dringend davon ab, irgendwelche illegalen Konstruktionen zu wählen, oder irgendetwas zu mauscheln. Die Rechtsfolgen sind eindeutig – der Verwaltungsakt ist nichtig und die Rückkehr in die PKV in der Regel nur über die Prämienzahlungen für die Nichtversicherung und den Basistarif möglich. Wenn der Versicherte es sich leisten kann, also über ausreichend Alterseinkünfte verfügt, sollte er nicht wechseln. Die Alterseinkünfte sollten jedoch bei Renteneintritt bereits sehr auskömmlich sein. Der Beitrag der PKV wird sich im Alter 65 bis 85 in jedem Fall mehr als verdoppeln, eher verfünffachen, weil der PKV keine Überzinsen für Direktgutschriften mehr in der Höhe zur Verfügung stehen, wie noch in den 90er Jahren. Die Verdoppelung des Beitrages ergibt sich allein aus den 4 Prozent medizinischer Inflation. Oben drauf kommt die Nachzahlung auf den Sparanteil, weil die mit 65 gebildete Alterungsrückstellung nach 20 Jahren, also mit 85, durch die 4-prozentige medizinische Inflation nur noch 50 Prozent Wert hat.
Schmahl: Auch ein Tarifwechsel wäre eine Wahl. Damit lassen sich Beiträge sparen. Insbesondere wenn der Versicherte schon viele Jahre in einem Tarif ist, zahlt er so für nahezu gleiche oder nur geringfügig schlechtere Leistungen weniger Prämie. Zudem bietet die PKV zwei Tarife an, die der GKV ähneln: der Standard- und der Basistarif, den Herr Müller eben bereits erwähnte. In den Standardtarif kann grundsätzlich nur wechseln, wer schon vor 2009 in die private Krankenversicherung eingetreten und älter als 65 Jahre ist, oder wer über 55 Jahre ist und dessen Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Der andere, der GKV ähnelnde Tarif, ist der Basistarif. Er ist teurer als der Standardtarif und bietet dabei nur wenig bessere Leistungen. Der Umstieg lohnt sich, sofern der aktuelle Beitrag sehr hoch ist. Wer Risikozuschlägen in seinem Vertrag ausgesetzt und in der glücklichen, aber unwahrscheinlichen Lage ist, dass sich seine Gesundheit stark verbessert hat, kann deren Streichung beantragen. Für die Überprüfung ist allerdings ein aktueller Arztbericht notwendig.
Wo sehen Sie noch Möglichkeiten?
Schmahl: Zum Beispiel darin, einen Selbstbehalt zu vereinbaren oder diesen in Maßen zu erhöhen, um den monatlichen Beitrag zu senken. Das ist natürlich nicht ganz risikolos. Bei einer ernsthaften Erkrankung kann die Selbstbeteiligung zu einer finanziellen Belastung werden. Wer nicht mehr in der Lage ist, seine Beiträge zu bezahlen, landet nach einem Mahnverfahren in einem Notlagentarif. Dieser ist allerdings als Übergangslösung gedacht, bis die Beiträge wieder gezahlt werden können. Er sieht nur eine Akutversorgung vor. Kinder, Jugendliche und Schwangere erhalten darüber hinausgehende Leistungen.
Die Bürgerversicherung ist angesichts einer möglichen Neuauflage der Großen Koalition von SPD und CDU/CSU plötzlich wieder im Gespräch. Was würde das für die PKV bedeuten?
Müller: Es ändert sich in dem Moment nichts, weil die Menschen, die in der PKV sind in der PKV bleiben. Verfassungsrechtich ist zunächst nichts anderes möglich. Künftig jedoch ist die Tür für zukünftige Übertritte verschlossen. Dabei ist eine der größten Herausforderungen das Thema Beamte. Sie können diese Tür nur dann schließen, wenn alle Beihilfeverordnungen den GKV-Beitrag als beihilfefähig anerkennen. Es könnte also sehr wohl passieren, dass die Beamten vorerst eine Ausnahme bleiben. Allerdings wird dann die Beihilfefähigkeit der Gebührenordnung der Ärzte möglicherweise auf das 1,2-fache rasiert.
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