Die Hauptverwaltung der Central in Köln. © Central
  • Von Redaktion
  • 11.04.2016 um 13:18
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:35 Min

Der Bund der Versicherten hat den Krankenversicherer Central abgemahnt. Der Grund: Der Versicherer erschwere seinen Kunden den Tarifwechsel. Die Details gibt es hier.

Konkret werfen die Verbraucherschützer vom Bund der Versicherten (BdV) der Central folgendes vor: Der Versicherer erwecke in seinen Unterlagen den Eindruck, bei Erkrankungen des Versicherungsnehmers könne die Central einen Tarifwechsel ablehnen.

Der Versicherer ist aber gesetzlich verpflichtet, einen Tarifwechsel durchzuführen. Bei Mehrleistungen im Zieltarif kann er nur Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge verlangen, ablehnen kann er nicht. Das Tarifwechselrecht in der privaten Krankenversicherung ist in Paragraf 204 Versicherungsvertragsgesetz gesetzlich geregelt.

BdV-Chef Axel Kleinlein dazu: „Das Tarifwechselrecht in der privaten Krankenversicherung kann aufgrund einer Erkrankung nicht einfach eingeschränkt werden. Wir hoffen, dass die außergerichtliche Aufforderung ausreicht, damit die Central dieses Fehlverhalten beendet.“ Ein funktionierendes Tarifwechselrecht sei schließlich notwendige Grundlage für einen echten Wettbewerb. Kleinlein: „Derartige Fehlentwicklungen stellen das Geschäftsmodell der PKV infrage.“

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content