- Von Redaktion
- 11.04.2016 um 13:18
Konkret werfen die Verbraucherschützer vom Bund der Versicherten (BdV) der Central folgendes vor: Der Versicherer erwecke in seinen Unterlagen den Eindruck, bei Erkrankungen des Versicherungsnehmers könne die Central einen Tarifwechsel ablehnen.
Der Versicherer ist aber gesetzlich verpflichtet, einen Tarifwechsel durchzuführen. Bei Mehrleistungen im Zieltarif kann er nur Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge verlangen, ablehnen kann er nicht. Das Tarifwechselrecht in der privaten Krankenversicherung ist in Paragraf 204 Versicherungsvertragsgesetz gesetzlich geregelt.
BdV-Chef Axel Kleinlein dazu: „Das Tarifwechselrecht in der privaten Krankenversicherung kann aufgrund einer Erkrankung nicht einfach eingeschränkt werden. Wir hoffen, dass die außergerichtliche Aufforderung ausreicht, damit die Central dieses Fehlverhalten beendet.“ Ein funktionierendes Tarifwechselrecht sei schließlich notwendige Grundlage für einen echten Wettbewerb. Kleinlein: „Derartige Fehlentwicklungen stellen das Geschäftsmodell der PKV infrage.“
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren