- Von Lorenz Klein
- 20.01.2020 um 11:29
So ähnlich die Namen auch klingen: Barmer und Barmenia sind zwei grundlegend unterschiedliche Versicherungsunternehmen – ersteres ist eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV), letzteres eine private Krankenversicherung (PKV). Warum diese Unterscheidung wichtig ist, zeigt ein aktueller Fall, über den der Versicherungsmakler Sven Hennig am Donnerstag in seinem Blog berichtete.
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Grundsätzlich gilt: Wer von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen Kasse wechselt, muss sich an eine gesetzliche Bindungsfrist von 18 Monaten halten – solange muss man mindestens bei der alten Kasse ausharren, bevor man bei einer neuen Kasse aufgenommen werden kann. Diese Frist gilt allerdings nicht, wenn der Übergang von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung erfolgt, also ein Systemwechsel vorliegt.
Insofern hätte der Wechsel des bisherigen GKV-Mitglieds, den Hennig mit „Herr X“ anonymisiert hat, in die PKV eigentlich kein Problem darstellen sollen. Doch es kam anders.
Konkret wollte Herr X von der gesetzlichen Barmer in die private Barmenia wechseln. Doch die Barmer sperrte sich gegen den Wechsel, wie Hennig berichtete.
Zwar teilte X der Barmer korrekt mit, dass eine neue private Krankenversicherung bei der Barmenia besteht und belegt dies auch mit einer entsprechenden Bescheinigung. Doch anstatt, dass die Barmer die Mitgliedschaft zum Ende des übernächsten Monats kündigt – und zwar zum 1. Januar 2020, bestätigt sie die Kündigung erst zu Mitte 2020. Man habe ja schließlich eine Bindungsfrist, so der Tenor. Auch nach einem entsprechenden Hinweis durch den Kunden, bleibt die Barmer zunächst bei ihrer laut Hennig „falschen Aussage“.
Erst als der Makler Monate später von der Geschichte erfährt und sich (nach Erlaubnis durch Herrn X) in den Fall einschaltet, gesteht die Barmer ihren Fehler ein. Die „bisher getroffene Rechtsauffassung“ habe sich nun als „nicht korrekt“ herausgestellt, zitiert der Makler aus einem Schreiben, das er nach eigener Auskunft bereits wenige Stunden später von der zuständigen Regionalbereichsdirektorin erhalten hatte.
„Gravierende Wissenslücken“, beklagt der Makler
„Fehler passieren, nur lernen sollte man“, befindet der Makler in seinem Blog – und schließt nicht aus, dass hinter der Sache mehr steckt als ein Problem bei einem einzelnen Sachbearbeiter. So hält er auch ein „strukturelles Problem“ bei der Barmer für möglich.
„Das Sozialversicherungsfachangestellte hier so gravierende Wissenslücken haben, erstaunt mich doch. Ich hoffe inständig, dass es keine internen Weisungen gibt, es erstmal zu versuchen ob der Kunde es glaubt. Ganz frei nach dem Motto, wir bestehen erstmal auf die 18 Monate und sehen dann“, schildert Hennig, der die Barmer mit diesem Vorwurf auch konfrontiert habe, allerdings noch keine Auskunft erhalten habe.
Seinen Lesern rät er grundsätzlich dies: „Besteht Ihre Kasse bei einem Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung auf eine 18-monatige Bindungsfrist, dann machen Sie etwas dagegen. Warum sollten Sie die unsinnige und falsche Rechtsauffassung hinnehmen? Nur weil die Kasse es nicht besser weiß? Sicher nicht!“
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