- Von Lorenz Klein
- 17.07.2019 um 16:52
Der Medizinische Prüf- und Kontrolldienstes der Krankenkassen (MDK) soll im Zuge des MDK-Reformgesetzes von den Krankenkassen entkoppelt werden. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat entsprechende Pläne in seinem Gesetzentwurf verankert, der am Mittwoch vom Bundeskabinett durchgewunken wurde – zum großen Entsetzen der gesetzlichen Krankenversicherer (GKV).
Krankenkassen müssen Reserven angreifen
Bundesländer wollen Öffnung der Ortskrankenkassen verhindern
Krankenkassen sollen für Homöopathie nicht mehr zahlen dürfen
„Die Medizinischen Dienste werden komplett durch die Beitragsgelder der Kranken- und Pflegekassen bezahlt. Zukünftig sollen aber die Vertreter dieser Kassen so gut wie kein Mitspracherecht mehr haben. Ein völlig untauglicher Zustand“, kommentierte Frank Michalak, Vorstand der AOK Nordost, die Entscheidung in einer Pressemitteilung mit dem unzweideutigen Titel „Harter Schlag ins Gesicht der Versicherten und Arbeitgeber“.
Auch der GKV-Spitzenverband reagiert mit Unverständnis auf das Reformwerk – so vor allem auch auf die im Gesetz vorgesehene Obergrenze für die Prüfung fehlerhafter Klinikabrechnungen. Die Beitragszahlenden werde dies allein im Jahr 2020 mindestens 1,2 Milliarden Euro kosten, so der Verband in einer Stellungnahme, „denn in dieser Größenordnung werden künftig fehlerhafte Klinikabrechnungen von den Krankenkassen durchgewunken werden müssen“. Gerade jene Krankenhäuser, die falsch abrechneten, würden dadurch geschont werden.
Hintergrund: Bisher filtern Krankenkassen laut GKV-Spitzenverband bei einer durchschnittlichen Prüfquote von jährlich 17,1 Prozent falsche Rechnungen der Krankenhäuser heraus – jährlich rund 2,8 Milliarden Euro holten sie dadurch ins System zurück. „Mit einer durch das MDK-Reformgesetz geplanten maximalen Prüfquote von zehn Prozent je Krankenhaus für 2020 wird das nicht mehr möglich sein“, kritisiert der Verband.
„Keine Reform, sondern eine Farce“
AOK-Vorstand Michalak wird noch deutlicher: „Mit diesen Neuregelungen werden Fehler lukrativ und Kontrolle ein leeres Wort. Das ist keine Reform, sondern eine Farce.“
Immerhin stoßen andere Bereiche des MDK-Reformgesetzes auf Wohlwollen des Spitzenverbandes. So sei es richtig, dass Krankenhäuser ihre Rechnungen künftig verbindlich stellen müssten; ein Nachreichen von Daten durch die Krankenhäuser, um die Rechnung zu ergänzen, werde nicht mehr möglich sein, heißt es hierzu aus Berlin. „Auch die vom Gesetzgeber geforderte Datentransparenz wird aus Sicht der GKV helfen, klar zu trennen zwischen jenen Krankenhäusern, die korrekt abrechnen, und jenen, die das nicht tun“, ergänzt der Verband.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren