- Von Redaktion
- 01.03.2016 um 19:01
Sind die Betroffenen unfallversichert?
Am Anfang ihrer Erkrankung sind Demenzkranke noch ganz normal versichert. Anders ist es aber, wenn sie sich bereits in einer der offiziellen Pflegestufen befindet. Ab Pflegestufe II zählen sie bei fast allen Unfallversicherern zum Kreis der sogenannten nicht-versicherbaren Personen. Die Unfallversicherung greift dann nicht mehr.
Auch bei der Hausratversicherung kann eine Demenzerkrankung des Versicherten Auswirkungen haben. Zwar gilt grundsätzlich: „Wenn Demenzkranke vergessen, bei Regen das Fenster zu schließen oder beim Verlassen des Hauses abzusperren, ist der Hausrat gefährdet. Rechtlich gesehen wird eine Demenzerkrankung aber nicht als sogenannte Gefahrenerhöhung gesehen und hat deshalb grundsätzlich keinen Einfluss auf die Hausratversicherung“, erklärt Petra Schindler, Expertin für Hausratversicherungen bei der Gothaer.
Trotzdem hat es natürlich Folgen, wenn bei einem Einbruch mit Diebstahl zum Beispiel die Haustür offenstand. Dann gibt es oft nicht den vollen Ersatz für die gestohlenen Gegenstände.
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