- Von Redaktion
- 13.05.2022 um 15:07
Bewertung und Gewichtung von Zahnersatz mit Implantaten
Wenig nachvollziehbar sind ebenso Testkriterien wie beispielsweise diese Anforderung an die Tarife im Bereich Zahnersatz durch Implantate:
Alle fünf Jahre sollen mindestens zwei Implantate im Kalenderjahr erstattet werden, in den übrigen Jahren genügt ein Implantat im Jahr. Insgesamt sollen über die gesamte Vertragslaufzeit nicht weniger als zehn Implantate erstattet werden. (Quelle: Stiftung Warentest)
Es gibt viele Tarife, wie Barmenia Mehr Zahn, Gothaer MediZ Duo, Münchener Verein Zahn Gesund und zahlreiche weitere, die keinerlei Einschränkungen bei der Erstattung von Implantaten besitzen. Weder auf Jahresfrist, noch auf den gesamten Versicherungszeitraum bezogen. Wieso sollten also Tarife Testsieger sein, die eine Kostenübernahme auf ein Implantat pro Jahr beschränken? Das Testkriterium könnte also durchaus lauten: „Keine Einschränkung hinsichtlich der Erstattung von Implantaten!“
Die Gewichtung von „Zahnersatz durch Implantate“ wird in den Testkriterien mit 20 Prozent bemessen. Implantate sind die derzeit teuerste und vermeintlich beliebteste Form der Versorgung einer Zahnlücke. Wieso ein Test mit dem Fokus auf Zahnersatz diese Art des Zahnersatzes nur mit 20 Prozent in die Beurteilung einfließen lässt, erschließt sich mir nicht.
50 Testsieger spätestens 2024
Geht die Entwicklung in gleicher Geschwindigkeit weiter, gibt es in zwei bis drei Jahren 50 Testsieger und weiter aufgeweichte Testkriterien. Für den Verbraucher ist der Test spätestens dann völlig sinnbefreit – wenn wir diesen Punkt nicht sogar schon erreicht haben. Für Marketingzwecke von Gesellschaften und Vermittlern ist es natürlich toll – es kann sich bald jeder „Testsieger“ nennen.
Über den Autor
Daniel Seeger betreibt das Portal www.zahnversicherung-online.de und ist seit Jahren spezialisiert im Bereich Zahnzusatzversicherungen.
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