Bei manchen Ultraschalluntersuchungen, die Kassenpatienten selbst zahlen müssen, ist der Nutzen fraglich. © ArtPhoto_studio/Freepik
  • Von Sabine Groth
  • 24.05.2024 um 14:21
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:05 Min

Ärzte bieten für gesetzlich Versicherte eine Vielzahl an Selbstzahler-Leistungen. Viele Leistungen sind jedoch umstritten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) fordert daher eine bessere Aufklärung für Patienten.

Für individuelle Gesundheitsleistungen (Igel), die nicht die Krankenkasse übernimmt, greifen viele gesetzlich Versicherte zum Teil tief in die Tasche. In einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gaben 43 Prozent der gesetzlich Versicherten an, dass sie in den vergangenen zwölf Monaten mindestens eine Selbstzahler-Leistung in Anspruch genommen haben. Davon hat gut die Hälfte zwischen 50 und 250 Euro ausgegeben. 10 Prozent waren die Sonderleistungen sogar über 500 Euro wert.

Mehr als ein Drittel (37 Prozent) der Igel-Nutzer wusste nicht, dass es verbindliche Regeln gibt, an die sich Ärzte beim Verkauf der Leistungen halten müssen. Der VZBV weist darauf hin, dass sie zum Beispiel über fehlende Wirksamkeitsbelege und Risiken der Leistung aufklären und auch auf alternative Leistungen hinweisen müssen, die von den Krankenkassen übernommen werden.

„Selbstzahler-Leistungen bringen vor allem Geld ins Portemonnaie der Ärzte und Ärztinnen und nicht unbedingt einen Nutzen für Patienten“, kritisiert Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im VZBV. Als Beispiel nennt sie die Ultraschalluntersuchung von Eierstöcken zur Krebsfrüherkennung. „Sie ist eine der am häufigsten verkauften Igel. Und das, obwohl sie keinen belegten Nutzen hat“, so Schröder. Viele Ärzte würden die Sorgen der Patienten ausnutzen, um zusätzliche Leistungen zu verkaufen.

Den VZBV und die Verbraucherzentralen der Länder erreichen seit Jahren immer wieder Anfragen und Beschwerden zu Igel. „Es wird berichtet, dass die Selbstzahler-Leistung positiver als die Kassenleistung dargestellt wird oder die Behandlung gar vom Kauf einer Igel abhängig gemacht wird. Das darf nicht sein“, sagt Schröder und regt an, dass zum Beispiel standardisierte Informationsblätter zu Wirksamkeit, Risiken und dem potenziellen Nutzen der Leistung aushändigt werden müssen. Der Bundesverband fordert das Bundesgesundheitsministerium zudem auf, das Patientenrechtegesetz zügig zu überarbeiten und die Patientenrechte deutlich zu stärken.

autorAutorin
Sabine

Sabine Groth

Sabine Groth schreibt seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig über Geldanlage sowie weitere Finanz- und Wirtschaftsthemen, seit 2009 als freie Journalistin. Zu ihren Auftraggebern zählen vor allem Fachmagazine und -portale.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort