- Von Oliver Lepold
- 07.09.2018 um 08:43
Wie sollte der Berater das Thema Krankentagegeld bei Kunden am besten ansprechen?
Bewährt hat sich die Ansprache über die Formulierung: Was wäre, wenn aus einer kurzen Arbeitsunfähigkeit eine längerfristige Arbeitsunfähigkeit wird? Wie sieht dann – je nach Situation, ob der Kunde selbstständig oder angestellt ist – die Versorgung beziehungsweise die gesetzliche Leistung aus? Wie lange kann ich „meinen Ausfall“ finanziell stemmen? Der Berater kann so den Bedarf aufzeigen. Hierfür gibt es hervorragende Tools, die im Verkauf unterstützen.
Verbraucher verwechseln eine Krankentagegeldversicherung oft mit einer Krankenhaustagegeldversicherung. Worin unterscheiden sich die Produkte genau?
Ganz einfach. Das Krankentagegeld leistet, wenn der Versicherte während einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung arbeitsunfähig ist. Hier ist das Ziel der Ausgleich des Verdienstausfalls und der zulässige Tagessatz ist auf das Nettoeinkommen beschränkt und kann, wenn das Nettoeinkommen sinkt, herabgesetzt werden. Beim Krankenhaustagegeld handelt es sich um eine Ausschnittdeckung, das heißt die Leistung erfolgt nur, wenn sich der Versicherte zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung im Krankenhaus befindet
Das Ziel hier ist der Ausgleich für Mehrkosten, die durch Aufenthalt im Krankenhaus entstehen. Der zulässige Tagessatz ist nur durch Annahmerichtlinien des Versicherers beschränkt und kann auch oberhalb des Nettoeinkommens liegen.
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