- Von Redaktion
- 14.10.2014 um 11:37
„Das Tarifwechselrecht gibt den Versicherten den Anspruch auf eine persönliche und bedarfsgerechte sowie kostenlose Beratung durch das Unternehmen beim Wunsch nach einem Tarifwechsel. Der nun vorliegende Leitfaden erläutert und konkretisiert aber nicht nur die geltende Rechtslage, sondern geht auch deutlich über das gesetzliche Tarifwechselrecht hinaus“, sagt Uwe Laue, Vorsitzender des PKV-Verbands.
So verpflichten sich die teilnehmenden Unternehmen, bei Anfragen von Versicherten nach Tarifalternativen ihnen das gesamte Spektrum an möglichen Zieltarifen zu zeigen oder geeignete Tarife im Kundeninteresse auszuwählen. Die Auswahlkriterien überprüft dabei ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer.
Bei Prämienerhöhungen sollen die Versicherer Kunden ab dem 55. Lebensjahr – also fünf Jahre früher als nach den gesetzlichen Vorgaben – automatisch Tarife nennen, bei denen sie Beiträge sparen können. Zugleich erklären sich die Anbieter bereit, Tarifwechsel-Anfragen innerhalb von 15 Arbeitstagen zu beantworten.
Bisher haben sich Unternehmen mit einem Marktanteil von mehr als 82 Prozent zum neuen Leitfaden bekannt. Weitere Anbieter nochmal rund 5 Prozent Marktanteil haben ihren Beitritt angekündigt.
Wer alles mitmacht, können Sie hier nachlesen.
Spätestens 2016 wird der Leitfaden in vollem Umfang von allen teilnehmenden Unternehmen umgesetzt.
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