- Von Lorenz Klein
- 26.02.2020 um 13:26
In den Hörsälen deutscher Universitäten und Fachhochschulen wird es immer enger. Grund hierfür ist der nicht abreißende Zustrom junger Menschen, die hierzulande einen Hochschulabschluss anstreben. Zum Wintersemester 2019/20 haben sich fast 2,9 Millionen Studierende an der „Alma Mater“ eingeschrieben. Bei einem Plus von einem Prozent zum Vorjahr sind das immerhin knapp 30.000 Personen zusätzlich, die sich durch die Flure drängeln müssen.
Bevor es allerdings richtig losgeht, müssen sich Studierende erst einmal mit Dingen wie Wohnen, Lebensunterhalt – und ja, Versicherungsschutz auseinandersetzen. „Auch Studierende unterliegen der allgemeinen Krankenversicherungspflicht“, stellen die Experten vom Bund der Versicherten (BdV) klar. Alle Uni-Neulinge müssen daher bei der Einschreibung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland nachweisen, dass sie einen Krankenversicherungsschutz haben. Aber wie muss der Schutz organisiert sein – über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), oder ist auch eine Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung (PKV) möglich?
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„Zu Beginn eines Studiums werden Studentinnen und Studenten pflichtversichert in der GKV. Von dieser Krankenversicherungspflicht können sie sich unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen und zwischen GKV und PKV wählen“, erklärt Ralf Garwels, Produktmanager Krankenversicherung beim Versicherer Hanse-Merkur.
Aber der Reihe nach: Grundsätzlich erfolgt die Versicherungspflicht in der GKV über die Krankenversicherung der Studenten (KVDS). Dabei gilt, dass der Monatsbeitrag zur KVDS bei allen zur Verfügung stehenden Krankenkassen in Deutschland gleich hoch ausfällt. Der Beitrag richtet sich nach dem Bafög-Höchstsatz und beträgt ab dem Wintersemester 2019/2020 knapp 76 Euro – hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag und der Beitrag zur Pflegeversicherung.
Familienversicherung über die Eltern
Allerdings genießen viele Studierende den gesetzlichen Versicherungsschutz, ohne auch nur einen Cent zu zahlen. Denn sie nutzen eine Option, die der Gesetzgeber alternativ zur KVDS-Mitgliedschaft ermöglicht: die beitragsfreie Familienversicherung über die Eltern oder gegebenenfalls über den Ehepartner des Studierenden. „Die Mitversicherung bei einem Elternteil ist grundsätzlich bis zum vollendeten 25. Lebensjahr möglich“, erklärt Bianca Boss vom BdV.
Diese Frist verlängert sich, wenn ein freiwilliger Wehrdienst oder ein anderer gesetzlich anerkannter Freiwilligendienst abgeleistet wird – und zwar um die Dauer des Dienstes. Doch die Familienversicherung ist nicht jedem zugänglich: Erzielt ein Studierender ein monatliches Arbeitsentgelt, das heißt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen eingerechnet, von mehr als 538,33 Euro, darf er nicht teilnehmen. Übt er einen Minijob aus, so gilt eine Grenze von 455 Euro monatlich.
Marcus Dippold
Vor 5 JahrenEin Artikel zum Thema PKV für Studenten, der Produktmanager der HanseMerkur gibt Empfehlungen – und rundherum wird Werbung der HanseMerkur platziert … Kann man machen, dann sollte man aber den Artikel auch als Werbung kennzeichnen
2 Kommentare
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kommentierenMarcus Dippold
Vor 5 JahrenEin Artikel zum Thema PKV für Studenten, der Produktmanager der HanseMerkur gibt Empfehlungen – und rundherum wird Werbung der HanseMerkur platziert … Kann man machen, dann sollte man aber den Artikel auch als Werbung kennzeichnen
Karen Schmidt
Vor 5 JahrenHallo Herr Dippold, in dem Artikel kommt ja nicht nur ein HM-Mann, sondern auch andere Branchenexperten (BdV und Debeka) zu Wort. Bei den Aussagen von Herrn Garwels geht es auch nicht um Produkte der HM, sondern um das allgemeine Thema, wann sich eine PKV oder GKV für Studenten lohnen kann – wie bei den anderen beiden Experten auch. Das ist also kein Werbeartikel für die HM, sondern eine Beleuchtung der Frage “Wann lohnt sich eine PKV/GKV für Studenten” unter Zuhilfenahme von Experten der Branche, was normale journalistische Praxis ist. Wir haben für den Artikel kein Geld von der HM bekommen. Aus diesen Gründen muss der Artikel auch nicht als Werbung gekennzeichnet werden. Dort, wo es um bezahlte Werbung für Produkte eines Versicherers geht (wie hier in der Sidebar), ist alles sauber als Werbung gekennzeichnet.