- Von Lorenz Klein
- 26.02.2020 um 13:26
Darüber hinaus besteht für Studierende die Möglichkeit, sich für die Dauer des Studiums von der Versicherungspflicht in der GKV befreien zu lassen und in der PKV zu versichern. Hanse-Merkur-Manager Garwels räumt ein, dass dieser Weg nicht für alle gangbar erscheint: „Studierende, deren Eltern in der GKV versichert sind, werden sich in der Regel nicht privat krankenversichern, weil sie über ihre Eltern Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung in der GKV haben.“
Doch dieser Anspruch währt nicht ewig – und aus Sicht von Garwels wird es dann besonders interessant. „Privat sollten sich diese Studierenden versichern, wenn die Familienversicherung wegfällt. Das ist in der Regel ab dem 25. Lebensjahr der Fall.“ Viele PKV-Unternehmen böten Studenten „eine sehr preisgünstige Absicherung“ mit der Option, im Anschluss an das Studium in passende PKV-Tarife umzusteigen. Dazu später mehr.
Eine Frage der Prämienhöhe
Beim Bund der Versicherten wird zwar betont, dass für Studierende eine Befreiung von der GKV zugunsten der PKV „nur in wenigen Fällen sinnvoll“ sei, doch es gibt sie. Im Falle einer Befreiung stehen drei PKV-Optionen zur Verfügung: „Studierende können einen normalen PKV-Tarif, einen speziellen PKV-Studententarif oder den brancheneinheitlichen Studententarif Private Studentische Krankenversicherung (PSKV) abschließen“, heißt es beim BdV.
Letztere würden aber kaum noch angeboten. Grundsätzlich seien die Prämien für PKV-Normaltarife „zumeist sehr viel höher als die für die gesetzliche KVDS“. Ein Grund: Diese Tarife werden mit Alterungsrückstellungen kalkuliert. Hingegen werden spezielle PKV-Studententarife ohne Alterungsrückstellungen berechnet und können daher günstiger ausfallen als PKV-Normaltarife. Aber auch diese Tarife liegen laut BdV im Prämienniveau in der Regel über dem Beitragsniveau der KVDS. Günstige Tarife rangieren demnach für 20-jährige Studierende im Bereich von etwa 85 bis 130 Euro monatlich.
Kinder von Beihilfeberechtigten im Vorteil
Am besten fahren studierende Kinder von Beihilfeberechtigten: Besteht über die verbeamteten Eltern ein Beihilfeanspruch, sei die privat abzuschließende Restkostenkrankenversicherung häufig prämiengünstiger als die gesetzliche KVDS, führt der BdV aus. Auch unter Leistungsgesichtspunkten könne diese eine geeignete Lösung für die Dauer des Studiums bieten. Günstige Tarife bewegen sich demnach zum Beispiel für 20-jährige Studierende in einer Prämienspanne von etwa 30 bis 50 Euro monatlich.
Doch Vorsicht: Wer im Laufe seines Studiums 25 Jahre alt wird, muss in der Regel auf den günstigen Beihilfetarif verzichten, da diese Leistung an das Kindergeld geknüpft ist. Der Umstieg auf einen normalen Beitrag für privat versicherte Studenten falle dann deutlich höher aus, betont der BdV. Der Verein hat außerdem einen Rat für all jene, die bereits vor dem Studium in der PKV versichert waren und sich bei Studienbeginn für die GKV entschieden haben: Diese sollten eine Anwartschaftsversicherung in Betracht ziehen.
Marcus Dippold
Vor 5 JahrenEin Artikel zum Thema PKV für Studenten, der Produktmanager der HanseMerkur gibt Empfehlungen – und rundherum wird Werbung der HanseMerkur platziert … Kann man machen, dann sollte man aber den Artikel auch als Werbung kennzeichnen
2 Kommentare
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kommentierenMarcus Dippold
Vor 5 JahrenEin Artikel zum Thema PKV für Studenten, der Produktmanager der HanseMerkur gibt Empfehlungen – und rundherum wird Werbung der HanseMerkur platziert … Kann man machen, dann sollte man aber den Artikel auch als Werbung kennzeichnen
Karen Schmidt
Vor 5 JahrenHallo Herr Dippold, in dem Artikel kommt ja nicht nur ein HM-Mann, sondern auch andere Branchenexperten (BdV und Debeka) zu Wort. Bei den Aussagen von Herrn Garwels geht es auch nicht um Produkte der HM, sondern um das allgemeine Thema, wann sich eine PKV oder GKV für Studenten lohnen kann – wie bei den anderen beiden Experten auch. Das ist also kein Werbeartikel für die HM, sondern eine Beleuchtung der Frage “Wann lohnt sich eine PKV/GKV für Studenten” unter Zuhilfenahme von Experten der Branche, was normale journalistische Praxis ist. Wir haben für den Artikel kein Geld von der HM bekommen. Aus diesen Gründen muss der Artikel auch nicht als Werbung gekennzeichnet werden. Dort, wo es um bezahlte Werbung für Produkte eines Versicherers geht (wie hier in der Sidebar), ist alles sauber als Werbung gekennzeichnet.