- Von Lorenz Klein
- 26.02.2020 um 13:26
„Eine Anwartschaft bietet die Möglichkeit einer erleichterten Rückkehr in die PKV, das heißt bei einer bedingungsgemäßen Umstellung ist später keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich – zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen haben also keinen Einfluss auf den Beitrag – und Wartezeiten sind nicht abzuleisten“, erklärt Gerd Benner, Pressesprecher der Debeka-Gruppe.
Er hält eine Anwartschaft insbesondere für Absolventen sinnvoll, die in der ersten Beschäftigung nach dem Studium entweder ein Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze beziehen – diese Grenze liegt für das Gesamtjahr 2020 bei 62.550 Euro beziehungsweise 5.212,50 Euro monatlich – oder die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen oder aber in ein Beamtenverhältnis wechseln.
Anwartschaft kann sich lohnen
Die Debeka bietet für gesetzlich pflichtversicherte Studenten bis zur Vollendung des 34. Lebensjahres mit dem Modell „Campus Future“ einen entsprechenden Übergang in die PKV für die Zeit nach dem Studium. Hierbei wird eine Krankenzusatzversicherung mit Anwartschaft auf eine PKV-Vollversicherung kombiniert. Dies solle dazu beitragen, „die Versorgungslücken in der GKV“ während der Studienzeit zu reduzieren, so Benner.
Grundsätzlich eigne sich eine Anwartschaft für alle Studenten, „deren Lebensplanung auf eine versicherungsfreie Tätigkeit im Anschluss an das Studium hinausläuft“, fasst Versicherungsmanager Garwels von der Hanse-Merkur zusammen. Doch so verlockend die Aussicht auch erscheint, ohne erneutes Beantworten von Gesundheitsfragen in die PKV zurückzukehren, rät der BdV dazu, kühlen Kopf zu bewahren: „Vor einem solchen Schritt sollten Sie sich neutral und anbieterunabhängig beraten lassen“, lautet die Empfehlung.
Versorgungslücken in der GKV
Und tatsächlich bleiben Kinder von Beamten zwar während des Studiums häufig privat versichert, weil ihre Beiträge durch die Beihilfe sehr niedrig sind, entscheiden sich nach dem Uni-Abschluss aber trotzdem lieber für die GKV, obwohl sie die Zugangsvoraussetzungen zur PKV erfüllen. Man müsse sich einmal die Frage stellen, „warum die gut funktionierende und kostengünstige Absicherung, bestehend aus Beihilfe und in der Regel umfassendem privatem Krankenversicherungsschutz, aufgegeben werden soll?“, gibt Debeka-Sprecher Benner zu bedenken.
Immerhin bestünden in der GKV „diverse Versorgungslücken, etwa bei der Arztwahl, im Krankenhaus, bei Zahnbehandlung und -ersatz, im Ausland und Ähnliches mehr, die im Falle einer GKV-Mitgliedschaft zusätzlich in der PKV abzusichern wären“. Bestehe hingegen die PKV-Mitgliedschaft weiter, sei eine zusätzliche private Absicherung nicht erforderlich.
Marcus Dippold
Vor 5 JahrenEin Artikel zum Thema PKV für Studenten, der Produktmanager der HanseMerkur gibt Empfehlungen – und rundherum wird Werbung der HanseMerkur platziert … Kann man machen, dann sollte man aber den Artikel auch als Werbung kennzeichnen
2 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentierenMarcus Dippold
Vor 5 JahrenEin Artikel zum Thema PKV für Studenten, der Produktmanager der HanseMerkur gibt Empfehlungen – und rundherum wird Werbung der HanseMerkur platziert … Kann man machen, dann sollte man aber den Artikel auch als Werbung kennzeichnen
Karen Schmidt
Vor 5 JahrenHallo Herr Dippold, in dem Artikel kommt ja nicht nur ein HM-Mann, sondern auch andere Branchenexperten (BdV und Debeka) zu Wort. Bei den Aussagen von Herrn Garwels geht es auch nicht um Produkte der HM, sondern um das allgemeine Thema, wann sich eine PKV oder GKV für Studenten lohnen kann – wie bei den anderen beiden Experten auch. Das ist also kein Werbeartikel für die HM, sondern eine Beleuchtung der Frage “Wann lohnt sich eine PKV/GKV für Studenten” unter Zuhilfenahme von Experten der Branche, was normale journalistische Praxis ist. Wir haben für den Artikel kein Geld von der HM bekommen. Aus diesen Gründen muss der Artikel auch nicht als Werbung gekennzeichnet werden. Dort, wo es um bezahlte Werbung für Produkte eines Versicherers geht (wie hier in der Sidebar), ist alles sauber als Werbung gekennzeichnet.